Armüre
(frz.), Webzettel, in der
Weberei
[* 2] die zur Vorrichtung eines Schaftwebstuhls übliche schematische
Darstellung
der Geschirreinrichtung. Aus der Armüre
muß mindestens zu ersehen sein: die Art, wie die Kettenfäden
in die vorhandenen Schäfte verteilt werden sollen (Einpassierung), die Bewegungsfolge der Trittschemel (Tretweise) und die
erforderliche Verbindungsart der Trittschemel mit den Schäften (Anschnürung). - Der
Name ist auch übertragen worden auf
diejenigen kleingemusterten Gewebe,
[* 3] deren Herstellung noch mittels des
Kontermarsches (also ohne Jacquardgetriebe)
möglich ist, höchstens (unter Beibehaltung der Schäfte) eine Schaftmaschine erfordert; die Armüre
fallen also
zwischen die glatten (ungemusterten) und die großgemusterten Waren (Damaste), zu deren letztern Herstellung auf die ausschließliche
Benutzung von Schäften verzichtet werden muß. (S.
Weberei.)