Vertragsbuch
,
s. Gerichtshandelsbuch.
Vertragsbuch
3 Wörter, 38 Zeichen
Vertragsbuch,
s. Gerichtshandelsbuch.
ein bei Gericht geführtes Buch über die von diesem konfirmierten Verträge, namentlich über den Eigentumserwerb an Grundstücken und über die Verpfändung von solchen (s. Grundbücher und Hypothek).
Zuweilen werden derartige Bücher auch Gerichtshandelsprotokolle genannt.