Reichsfiskal
(Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen Reichs ¶
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und seines Oberhauptes wachte.
Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.
Reichsfiskal
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Reichsfiskal
(Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen Reichs ¶
und seines Oberhauptes wachte.
Ein solcher fungierte sowohl beim Reichshofrat als beim Reichskammergericht.
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