Subaltérn
(lat.), untergeordnet, unter einem andern stehend;
Subaltern
beamte, Beamte, welche nicht die höhern Staatsprüfungen
abgelegt haben und im Büreaudienst oder sonst in untergeordneter Thätigkeit angestellt sind;
Subaltern
offiziere, die
niedrigste Rangstufe der
Offiziere (s. d.), zu welcher die
Premier- und
Sekondeleutnants gehören.