Mobīlgarde
(Garde mobile, eigentlich
Garde nationale mobile), im Frühjahr 1848 in
Stärke
[* 2] von 24
Bataillonen à 1000
Mann in
Paris
[* 3] zur Bekämpfung der
Revolution errichtete
Truppe, wurde nach Jahresfrist aufgelöst, dann durch
Gesetz
vom aus dem Teil der Wehrpflichtigen wieder ins
Leben gerufen, der bei der
Aushebung für felddienstfähig erklärt,
aber durch Losnummer,
Stellvertretung etc. vom
Dienst im
Heer frei geblieben war und im Kriegsfall zum Besatzungsdienst verwendet
werden sollte. Man rechnete, bis 1877 an Mobilgarde
500,000 Mann zur
Verfügung zu haben; mit der Reorganisation
des
Heers 1872 ging die Mobilgarde
indes wieder ein.