Marodieren
(von marōde, frz. marand, soviel wie ermattet, erschöpft), im Kriege als Nachzügler Bedrückungen gegen die Landeseinwohner begeben, wird mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft (Militärstrafgesetzbuch §§. 135, 136). Wer sich des Marodieren schuldig macht, heißt Marodeur (spr. -döhr).