Geding,
uraltes deutsches Wort für Vertrag, heutzutage noch üblich als Verabredung von Akkordarbeit und in Zusammensetzungen, wie Strafgeding statt Konventionalstrafe. Die Eventualbelehnung (s. d.) wurde im Mittelalter Geding genannt, der bedingt Beliehene hieß Gedingsmann, der Lehnsherr, der die Belehnung mit Geding erteilt hatte, Gedingsherr.