Banderien
(v. neulat. Banderium, »Fahne«),
in Ungarn die berittenen Mannschaften, mit welchen geringere Edelleute unter eigner Fahne sich den Komitaten, andern Edelleuten oder unmittelbar dem König anschlossen. Die Banderialverfassung rührte von Stephan dem Heiligen her und wurde von Wladislaw II. erneuert. Er bestimmte die Stärke der Banderien zu 200 Husaren und 200 schweren Reitern. Nach der Niederlage bei Mohács (1526) waren die Banderien fast vernichtet, und seit 1601 mußten alle Banderien mit weniger als 50 Reitern in die Komitatsbanderien eintreten, bis die Türkenherrschaft die Banderialverfassung aufhob. Jetzt heißen Banderien die berittenen Edelleute der ungarischen Komitate, welche bei Krönungen, Reichstagen etc. die militärischen Honneurs machen.
Vgl. Piringer, Ungarns Banderien (Wien 1810-16, 2 Bde.).