in
Ungarn
[* 2] die berittenen
Mannschaften, mit welchen geringere Edelleute unter
eigner
Fahne sich den
Komitaten, andern Edelleuten oder unmittelbar dem König anschlossen. Die Banderialverfassung
rührte von
Stephan dem
Heiligen her und wurde von
Wladislaw II. erneuert. Er bestimmte die
Stärke
[* 3] der Banderien zu 200
Husaren und 200 schweren
Reitern. Nach der
Niederlage bei
Mohács (1526) waren die Banderien fast vernichtet, und seit 1601 mußten alle Banderien mit weniger als 50
Reitern in die Komitatsbanderien eintreten, bis die Türkenherrschaft die Banderialverfassung aufhob. Jetzt heißen
Banderien die berittenen Edelleute der ungarischen
Komitate, welche bei
Krönungen,
Reichstagen etc. die militärischen
Honneurs machen.
wurden vormals in Ungarn die vom Adel zu stellenden berittenen Abteilungen genannt; ein jedes Stammgeschlecht
folgte unter eigener Fahne (lat. banderium) seinem Oberhaupte. Die Kriegsverfassung König
Sigismunds verpflichtete alle großen Grundbesitzer, auch die geistlichen, zur Stellung eines ihrem Besitze entsprechenden
Banderiums.
Wladislaw II. erneuerte 1492 die Banderialverfassung und bestimmte die gewöhnliche Stärke
der Banderien auf 400 Reiter, die zur Hälfte Husaren, zur Hälfte schwere Reiter sein sollten.
Nach der Schlacht von Mohács (1526) waren die Banderien fast vernichtet; es traten Banderien von 10 bis 12 Reitern
auf. Seit 1601 mußten deshalb alle Herren, deren Banderien schwächer waren als 50 Reiter, in
die Komitatsbanderien eintreten. Die Türkenherrschaft machte der Banderialverfassung ein Ende; doch werden noch jetzt die
bei festlichen Anlässen (z. B. zur Krönung, zum Empfange hochgestellter Personen u. s. w.) von den Komitaten entsendeten
berittenen Deputationen Banderien genannt.