des Reichsfürstenstandes im allgemeinen oder in Bezug auf besondere obschwebende Fragen gemeinschaftlich erwogen und die
erforderlich scheinenden Maßregeln beschlossen wurden. Von einer Versammlung aller Reichsfürsten hat man kein Beispiel in der
deutschen Geschichte; desto häufiger dagegen traten die angesehensten Reichsfürsten entweder auf den Reichstagen selbst oder
sonst zu solchen Fürstentagen zusammen, wie auch die Grafen, Ritter und Städte dergleichen Tage hielten.
Das Recht dazu war in der Wahlkapitulation ausdrücklich anerkannt. Aus der neuesten Zeit ist bemerkenswert der Fürstentag
zu Frankfurt a. M., im August 1863 zur Beratung einer neuen Verfassung für den Deutschen Bund auf Einladung Österreichs, das
seine Hegemonie über Deutschland dauernd befestigen wollte, zusammengetreten. Kaiser Franz Joseph eröffnete
den Fürstentag, der von allen deutschen Fürsten, außer dem König Wilhelm I. von Preußen, und von den Bürgermeistern der
Freien Städte besucht war, 17. Aug. im Bundespalais und legte den Verfassungsentwurf vor, der ein Direktorium von fünf Fürsten
und einen Bundesrat mit Österreich als Vorsitzendem sowie eine Delegiertenversammlung als Volksvertretung
vorschlug und ohne wesentliche Änderungen angenommen wurde. Der Fürstentag ward 1. Sept. nach glänzenden Festen geschlossen.
Ein gleichzeitig versammelter deutscher Abgeordnetentag erhob gegen das Werk des Fürstentags Einspruch. Dasselbe scheiterte
gänzlich am Widerspruch Preußens, den Bismarck in mehreren Noten ausführlich begründete.
im frühern Deutschen Reich ein größeres reichsunmittelbares Territorium, zwischen dem Herzogtum und der
Grafschaft stehend, auch wohl mehrere Grafschaften umfassend. Später erhielten jedoch auch Grafschaften fürstliche Rechte und
ihre Besitzer den fürstlichen Rang, so daß man diese Territorien gefürstete Grafschaften nannte, indem man die Fürstentümer
als die höhere Klasse der reichsunmittelbaren Herrschaften und den Fürstentitel als den höhern Titel
betrachtete.
Noch im Schwabenspiegel erscheint das Fürstentum als ein Amt (Fürstenamt), gleichwie dies Rechtsbuch auch die Stellung der Herzöge und
der Grafen als diejenige einer Landesobrigkeit auffaßt. Auch war die Erblichkeit der Fürstentümer, gleichviel ob Lehen oder
Allod, noch im 13. Jahrh. bestritten. Indessen erstarkte die Landesherrlichkeit
der Fürsten mehr und mehr, je mehr die Macht und das Ansehen der Kaiser sanken, und so bildete sich das Herkommen aus, wonach
Herzogtümer, Fürstentümer und Grafschaften als feudale Landesbezirke in der Herrscherfamilie erblich waren.
Die Zerbröckelung der alten Stammesherzogtümer war zudem der Bildung neuer Fürstentümer günstig,
deren Zahl mit der Zeit eine sehr große ward (s. Fürstenbank). Seit dem 13. Jahrh. erlangten die Kurfürstentümer besondere
Bedeutung (s. Kurfürsten). Neben den weltlichen bestanden zahlreiche geistliche Fürstentümer. Schon im 11. Jahrh. findet
sich der Satz, daß ein Bischof einem weltlichen Herrn nicht unterworfen sein solle. Die Immunität, d. h.
die Befreiung von der Amtsgewalt der Grafen, welche den Bischöfen für ihren kirchlichen Besitz eingeräumt wurde, legte den
Grund zu solchen geistlichen Fürstentümern.
Bald erwarben die geistlichen Würdenträger Grafschaften und Herrschaften, ja selbst Herzogtümer hinzu, um sie zu selbständigen
Territorien mit ihrem Immunitätsbezirk zu vereinigen. Der fromme Sinn mancher Kaiser war ihnen bei solchen
Bestrebungen günstig, ebenso
die Politik andrer Kaiser, welche die geistlichen Fürsten den weltlichen Großen gegenüber begünstigten,
um an den erstern eine Stütze zu gewinnen. So entstanden Erzbistümer und Bistümer, welche die Stellung selbständiger Kurfürsten-
und Fürstentümer einnahmen, und auch gefürstete Abteien zählten zu diesen reichsunmittelbaren Territorien.
Wie aber die geistlichen Fürstentümer zu Anfang dieses Jahrhunderts säkularisiert, d. h. weltlichen Staaten einverleibt,
wurden, so ward die überwiegende Mehrzahl der weltlichen Fürstentümer mediatisiert, d. h. andern Territorialherren unterworfen.
Heutzutage bestehen als selbständige Fürstentümer in Deutschland nur noch die beiden Reuß, Schwarzburg und Lippe und das
Fürstentum Waldeck (s. Fürst).
Vgl. Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der deutschen Fürstenwürde (Bonn 1872).
eigentlich »Verein der wider die neunte Kur korrespondierenden Fürsten«, Bund deutscher Reichsfürsten,
welcher sich in Widerspruch gegen die von Kaiser Leopold I. vorgenommene Verleihung einer neuen, der neunten, Kur an das Haus Hannover
(1692) bildete, aber bald wieder ohne Resultat auflöste.
[* ] Stadt im preuß. Regierungsbezirk Frankfurt, Kreis Lebus, an der Spree und an der Linie Berlin-Sommerfeld
der Preußischen Staatsbahn, Sitz eines Amtsgerichts, hat eine schöne evangelische, eine altlutherische und eine kath.
Kirche, ein Gymnasium, bedeutende Bierbrauereien und Mälzerei, Streichgarnspinnerei, Stärke-, Sirup- und Holzessigfabrikation,
eine Fabrik für Anfertigung von Gasbeleuchtungsgegenständen, Ofen- und Glasurfabrikation, königliche
Mühlen, Ziegeleien, Kalkbrennereien, bedeutendes Kommunalvermögen (5400 Hektar Forsten) u. (1885) mit der Garnison (3 Eskadrons
Ulanen Nr. 3) 11,364 meist evang. Einwohner. Dabei
die Kolonie Fürstenwalde mit 1140 Einw. und 6 km südlich die bewaldeten Rauenschen Berge mit Braunkohlengruben. - Seit 1385 war
Fürstenwalde Sitz der Bischöfe von Lebus, deren Bistum 1598 dem Kurfürstentum Brandenburg einverleibt wurde.
Durch den Vertrag von Fürstenwalde, abgeschlossen verzichteten die bayrischen Fürsten, Markgraf Otto und Herzog Friedrich, zu
gunsten Kaiser Karls IV. auf Brandenburg, wogegen dieser 500,000 Goldgulden bezahlte und an Otto eine Anzahl
von Städten und Schlössern in der Oberpfalz abtrat; auch sollte Otto den Titel Kurfürst zeitlebens führen dürfen.
Vgl. Goltz,
Diplomatische Chronik der ehemaligen Residenz der lebusischen Bischöfe in Fürstenwalde (Fürstenw. 1837);
Scholz, Die Erwerbung der Mark
Brandenburg durch Karl IV. (Berl. 1874).
imWalde, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberpfalz, Bezirksamt Cham, 394 m ü. M., an den Linien Krailsheim-Nürnberg-Furth im Walde
der Bayrischen Staatsbahn und Furth im Walde-Prag der Böhmischen Westbahn, hat ein Amtsgericht, 2 Kirchen, Spiegelglasfabrikation, ein Glaspolierwerk
und (1880) 3536 kath. Einw.
[* ] 1) Stadt im bayr. Regierungsbezirk Mittelfranken, 300 m ü. M., am Zusammenfluß der Rednitz
(Regnitz) und Pegnitz, unweit des Ludwigskanals, in einer fruchtbaren Ebene, 6 km nordwestlich von Nürnberg, Knotenpunkt der Linien
München-Hof und Passau-Regensburg-Würzburg der Bayrischen Staatsbahn sowie der Linie Nürnberg-Fürth (Ludwigsbahn), hat 2 evang.
Kirchen (darunter die alte gotische St. Michaeliskirche), eine kath. Kirche und eine schöne
mehr
1865 restaurierte Synagoge. Unter den öffentlichen Gebäuden zeichnen sich besonders das neue Rathaus mit dem 55 m hohen Turm
(nach dem Vorbild des Palazzo vecchio in Florenz erbaut) sowie das Zentralschlachthaus aus. Fürth hat (1885) 35,320 Einw.,
davon (1880) 23,011 Evangelische, 4664 Katholiken und 3330 Juden, ist eine wichtige Fabrikstadt, die ihren
Aufschwung der schon unter ansbachischer und preußischer Verwaltung gegebenen Gewerbefreiheit verdankt, und bildet mit Nürnberg
gleichsam Einen Industrieort.
Bedeutend ist die Fabrikation von Spiegelgläsern (über 100 Fabriken) und Spiegelrahmen (80 Fabriken), Bronzefarben und Rauschgold
(28 Fabriken mit 700 Arbeitern), Bleistiften, Galanteriewaren, Elfenbeinkämmen, Brillen und andern optischen Waren, Schläuchen,
Spazierstöcken und Blechspielwaren aller Art. Ebenso bedeutend sind die Blattmetall-, Feingold- und Silberschlägereien,
Möbel-, Drechslerwaren- und Wagendeckenfabrikation wie die Herstellung von Chromolithographien, Luxuspapier und Bilderbüchern
(drei große Etablissements mit 500 Arbeitern).
Außerdem besitzt Fürth zwei große Zichorienfabriken, zwei größere Maschinenfabriken für Brauereieinrichtungen
und Feuerspritzen, Jalousiefabrikation, Gerbereien, Filzschuhfabriken, fünf Bierbrauereien etc. Der Handel
der Stadt Fürth erstreckt sich nach allen Ländern der Erde, hauptsächlich nach Nord- und Südamerika, England, Rußland, Frankreich,
Spanien, Österreich, Italien, der Türkei und Levante, Australien etc. An dem Export nach Nordamerika ist Fürth mit etwa 75 Proz.
des ganzen Konsulatsbezirks Nürnberg beteiligt (ca. 14 Mill. Mk., davon Spiegelglas allein für 6-7 Mill.).
Außer mit seinen Industrieerzeugnissen treibt Fürth noch einen ausgedehnten Handel mit Eisen und andern Metallen, Hopfen, Wolle,
Kolonialwaren, Strumpfwirkerwaren, Tuch, Kohlen etc.; ferner besitzt es eine Nebenstelle der Reichsbank (1884 Umsatz 51 Mill.
Mk.) und eine Agentur der Bayrischen Notenbank.
Die Handelsvertretung liegt in den Händen des Bezirksgremiums (Handels- und Fabrikrat). Zur Kirchweih (Michaelis)
findet alljährlich eine elftägige, stark besuchte Messe statt. Fürth hat eine Lateinschule, eine Realschule mit Handelsfachabteilung
eine israelitische Bürgerschule, ein Technikum für Gewerbtreibende, 2 Hospitäler und ein israelitisches Waisenhaus. Die
städtische Verwaltung zählt 16 Magistratsmitglieder und 36 Gemeindebevollmächtigte. Fürth ist der
Sitz eines Bezirksamtes, eines Landgerichts mit Kammer für Handelssachen (für die acht Amtsgerichte Erlangen, Fürth, Herzogenaurach,
Kadolzburg, Markterlbach, Neustadt a. A., Scheinfeld und Windsheim), eines Amtsgerichts und eines Hauptzollamtes. 3 km westlich
von Fürth liegt die alte Feste, eine ehemalige, 1388 im Städtekrieg zerstörte Burg mit einem Turm, von dem
man eine herrliche Rundsicht hat. - Am fand bei ein Gefecht zwischen Gustav Adolf und Wallenstein statt. Fürth verdankt
seine Entstehung einer Kapelle, welche Karl d. Gr. an dieser Stelle, wo er ein Nachtlager gehalten, zu Ehren des heil. Martin
erbauen ließ. Später kam die Vogtei an die Burggrafen von Nürnberg und wurde von Konrad III. 1314 dem Bistum
Bamberg hinterlassen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Fürth 1634 von den Kroaten gänzlich niedergebrannt. Kaum wieder erbaut,
brannte es 1680 noch einmal ab. Es kam 1792 unter preußische und 1806 unter bayrische Herrschaft. Sein Aufschwung datiert
aus neuerer Zeit. - 2) Flecken in der
hess. Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim, im Odenwald, mit Amtsgericht,
kath. Kirche und (1885) 1424 Einw.