Zwinger
,
der bei der mittelalterlichen Befestigung der Städte und bei Burgen [* 2] (s. d.) zwischen der äußern und innern Ringmauer befindliche Umgang oder zur Vorburg gehörende freie Platz, der bei Städtebefestigungen einen Rondengang bildete, bei den größern Hofburgen zu ritterlichen Übungen, zur Aufstellung der Mühlen, [* 3] als Baumgarten und nötigenfalls auch als Ackerfeld diente.
Auch die platzartigen Erweiterungen der Rondengänge, deren
Mauer zur niedern Grabenbestreichung
diente, wurden Zwinger
genannt.