Zweck
(lat. Finis), alles, was man durch irgend eine Thätigkeit zu erreichen beabsichtigt, oder was als Ziel einer Thätigkeit vorgestellt wird. Wer etwas thut um einer bestimmten Absicht willen, der handelt nach Zwecken, wenn auch deswegen noch nicht immer zweckmäßig, d. h. der Absicht, die er erreichen will, angemessen. Man spricht von einer Zweckursache, insofern die Absicht, etwas zu erreichen, der Grund zu einer Thätigkeit wird. Dem Zweck gegenüber steht das Mittel, welches zur Verwirklichung desselben dient, und zweckmäßig heißt das Verfahren, welches die passenden Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks wählt, während unzweckmäßig oder zweckwidrig der handelt, welcher untaugliche oder seinen Zweck geradezu hindernde Mittel anwendet.
Zwecklos heißen Handlungen, die keinen Zweck haben oder doch zu haben scheinen. Nicht jedes Mittel, was zur Erreichung eines Zwecks geeignet ist, ist deshalb vom sittlichen Gesichtspunkt aus gut zu nennen, und daß man um eines guten Zwecks willen auch zu schlechten Mitteln seine Zuflucht nehmen dürfe, wagt nur eine sophistische Lehre zu behaupten, wenn sie den ebenso bekannten wie verwerflichen Grundsatz ausspricht, daß der Zweck das Mittel heilige. Es läßt sich bei jeder Thätigkeit eine ganze Reihe von Zwecken denken, in welcher immer ein Zweck als Mittel dem andern untergeordnet ist, so daß es dann niedere und höhere sowie nächste und entferntere Zwecke gibt. Den entferntesten Zweck nennt man auch den Endzweck. Den allerletzten Zweck zu suchen, der nämlich die Reihe der sämtlichen Zwecke abschließt, um deswillen überhaupt alles vorhanden ist und geschieht, hielt eine Zeitlang die Philosophie für ihre Hauptaufgabe. Einige sahen den letzten Endzweck in dem sogen. höchsten Gut, andre in der Verwirklichung der sittlichen Ideen. Vgl. Teleologie.