Zweck
(lat.
Finis), alles, was man durch irgend eine Thätigkeit zu erreichen beabsichtigt, oder was als
Ziel einer
Thätigkeit vorgestellt wird.
Wer etwas thut um einer bestimmten Absicht willen, der handelt nach Zwecken
,
wenn auch deswegen noch nicht immer zweck
mäßig, d. h. der Absicht, die
er erreichen will,
angemessen. Man spricht von einer Zweck
ursache, insofern die Absicht, etwas zu erreichen, der
Grund zu einer Thätigkeit wird.
Dem Zweck
gegenüber steht das
Mittel, welches zur Verwirklichung desselben dient, und zweck
mäßig heißt
das
Verfahren, welches die passenden
Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks
wählt, während unzweckmäßig oder zweckwidrig
der handelt, welcher untaugliche oder seinen Zweck
geradezu hindernde
Mittel anwendet.
Zwecklos
heißen
Handlungen, die keinen Zweck
haben oder doch zu haben scheinen. Nicht jedes
Mittel, was zur Erreichung eines
Zwecks
geeignet ist, ist deshalb vom sittlichen
Gesichtspunkt aus gut zu nennen, und daß
man um eines
guten Zwecks
willen auch zu schlechten
Mitteln seine Zuflucht nehmen dürfe, wagt nur eine sophistische
Lehre
[* 2] zu behaupten,
wenn
sie den ebenso bekannten wie verwerflichen
Grundsatz ausspricht, daß der Zweck
das
Mittel heilige. Es
läßt sich bei jeder Thätigkeit eine ganze
Reihe von Zwecken
denken, in welcher immer ein Zweck als
Mittel dem andern untergeordnet
ist, so daß es dann niedere und höhere sowie nächste und entferntere Zwecke
gibt. Den entferntesten Zweck nennt
man auch den Endzweck.
Den allerletzten Zweck zu suchen, der nämlich die
Reihe der sämtlichen Zwecke
abschließt,
um deswillen überhaupt alles vorhanden ist und geschieht, hielt eine Zeitlang die
Philosophie für ihre Hauptaufgabe. Einige
sahen den letzten Endzweck
in dem sogen. höchsten
Gut, andre in der Verwirklichung der sittlichen
Ideen. Vgl.
Teleologie.