Zwangsbewe
gungen,
eigentümliche krampfhafte, nach abnormen Richtungen erfolgende Bewegungen, die bei Menschen und Tieren nach einseitigen Verletzungen des Mittelhirns (besonders des Sehhügels, des Hirnschenkels, der Brücke) [* 3] eintreten. Hierher gehören die Reitbahn- oder Manègebewegung, bei der das verletzte Tier unausgesetzte Bewegungen in der Peripherie eines Kreises ausführt;
die Wälz- oder Rollbewegung, wobei es sich beständig um seine Längsachse wälzt;
die Zeigerbewegung, wobei das Tier sich als Radius eines Kreises bewegt, in dessen Centrum die Hinterbeine bleiben;
endlich krampfhaftes Vorwärts- oder Rückwärtseilen.
Auch
Verdrehungen
(Strabismus, s.
Schielen)
[* 4] und unwillkürliche Schwankungen
(Nystagmus, s.
Augenzittern)
der
Augen werden als Zwangsbewe
gungen beobachtet. Während die einen Forscher annehmen,daß es
sich bei diesen
Bewegungen nur halbseitige, unvollkommene
Lähmungen handle, infolge deren der Patient bei der
Tendenz, sich
fortzubewegen, mit der gelähmten Seite etwas zurückbleibe, glauben andere gerade im Gegensatz hierzu, daß eine Reizung
durch den
Akt der Verletzung die
Ursache einer übermäßigen Thätigkeit der einen Körperseite sei. Wahrscheinlich
handelt es sich aber bei den Zwangsbewe
gungen nur um abnorme Schwindelempfindungen, die durch die stattgefundene Verletzung
erregt wurden.