Zunft
,
ehemals fachgenossenschaftliche
Verbände von zum
Gewerbebetrieb berechtigten Handwerkern
eines
Gewerbes oder noch verwandter
Gewerbe zum
Zweck der
Förderung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und politischen
Interessen, insbesondere der Betreibung dieser
Gewerbe nach gewissen
Regeln. Unter besondern
Statuten (Zunft
artikel), eignen,
meist selbstgewählten Vorstehern, welche in den Versammlungen der Genossen (Morgensprachen) den Vorsitz führten, und mit
der Befugnis, alle andern
Personen vom Betrieb dieser
Gewerbe in dem
¶
mehr
betreffenden Bezirk auszuschließen (Zunft
zwang). In ihren bessern Zeiten betrachteten sich die Zünfte als Brüderschaften
mit gegenseitigen Unterstützungspflichten der Genossen. Innerhalb der Zünfte waren vielfach die Gesellen zu Gesellenbrüderschaften
oder Gesellenladen organisiert, um einander in Krankheitsfällen etc. zu unterstützen. Diese
Gesellenverbände, welche anfangs der Zunft
nicht feindlich gegenüberstanden, machten es sich
später mehr und mehr zur Aufgabe, ihr Interesse den Meistern gegenüber zu wahren. Über die Entstehung und Geschichte der
Zünfte vgl. Zunftwesen.