Zugführer
(Oberschaffner), im Eisenbahnverkehr der Oberbefehlshaber eines
Zugs, solange derselbe in
Bewegung ist. Die Zugführer
treffen die
Anordnung der
Wagen, geben dem Lokomotivführer das Zeichen zur Abfahrt, notieren die
Fahr-
und Aufenthaltszeiten, lassen in außergewöhnlichen
Fällen die nötigen Zeichen geben, kontrollieren die
Funktionen der
Schaffner,
insbesondere deren Behandlung der
Billets, überwachen den Zustand der
Wagen und führen die
Rapporte über den
Gesamtverlauf der
Fahrt. Auf den
Stationen hat der Zugführer
die
Anordnungen des dienstthuenden Stationsbeamten zu befolgen und darf
namentlich den Zug
nicht ohne
Genehmigung des letztern abfahren lassen. Über Zugführer
im Militärwesen s. Zug
und
Führer. In
Österreich
[* 2] ist Zugführer
eine Unteroffizierscharge, entsprechend etwa dem
Sergeanten.