Zug
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militärisch die Unterabteilung der Truppenkörper (Bataillon, Eskadron, Batterie), welche normalmäßig noch von einem taktisch gebildeten Führer, einem Offizier, befehligt wird.
Zufall - Zug
Zug
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Zug,
militärisch die Unterabteilung der Truppenkörper (Bataillon, Eskadron, Batterie), welche normalmäßig noch von einem taktisch gebildeten Führer, einem Offizier, befehligt wird.
Zug,
Reuß (Fürstentümer) [u
* 6
Reuß.der kleinste Kanton [* 3] der Schweiz, [* 4] 239 qkm (4,3 QM.) groß, liegt fast in der Mitte des Landes, zwischen den Kantonen Zürich, Schwyz, Luzern [* 5] und Aargau, und bildet ein Bindeglied zwischen Voralpen und Hochebene, indem die höhern Berge, wie der Roßberg (1582 m), Kaiserstock (1417 m), Morgarten (1236 m), Hochrohn (1232 m), sämtlich an der Schwyzer Grenze postiert, nach NW. durch Vorberge, den Zuger Berg (991 m), Gubel (ca. 1000 m) u. a., in die Ebene auslaufen. Hauptfluß ist die Lorze, die aus dem voralpinen Ägerisee sich Bahn bricht hinaus zum Zuger See (s. d.), welcher seinen Abfluß zur Reuß [* 6] sendet, die, wie auf der Nordostgrenze die Sihl, den Kanton bloß streift.
Das Klima [* 7] ist im größten Teil des Kantons so mild, daß Kastanien und selbst Feigen im Freien reifen. Die Bevölkerung [* 8] betrug 1888: 23,123 Seelen, sämtlich deutschen Stammes und überwiegend katholischer Konfession (nur etwa 1400 Protestanten). Die Zuger gehören mit ihren Anschauungen, Gewohnheiten und Eigenschaften zum Volk der Urkantone, zeigen aber schon mehr Annäherung an die Nachbarn der Flachgebiete. Der Kanton gehört kirchlich zur Diözese Basel [* 9] und besitzt 6 Klöster mit 326 Ordensgliedern und einem Vermögen von 1,5 Mill. Frank.
Das Ordenshaus der Lehrschwestern vom heiligen Kreuz [* 10] in Menzingen (von 170 Schwestern bewohnt) hält eine Töchterpension, die auch Lehrerinnen ausbildet. Der Boden der Ebene ist überall kulturfähig und ergiebig. Auf das Ackerland entfallen 68,4 qkm, auf die Waldungen 44,6 qkm. Der Ackerbau liefert besonders Weizen, doch nicht ausreichend für den Bedarf, kaum hinreichend Flachs und Hanf, viele Kartoffeln. Weit bedeutender ist die Obstkultur, von deren Jahresertrag ein namhafter Teil (»Zuger Schnitze«) zur Ausfuhr kommt.
Holywood - Holz
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Holz.Der »Baarer Boden« ist ein wahrer Fruchtbaumwald; die stattlichen Nußbäume und die schönen Edelkastanien von Walchwyl sind eine Zierde des Landes. Die Rebenkultur (auf 70 Hektar) scheint eher ab- als zuzunehmen. Die Waldungen bestehen größtenteils aus Nadelholz und würden (im Verein mit Obstbaumholz und andern Brennstoffen) den Bedarf decken, wenn nicht noch massenhaft Holz [* 11] ausgeführt würde. Auf den Alpen [* 12] übersommern die schönen Rinder [* 13] (insgesamt 10,432 Stück) der reinen Schwyzer Rasse.
Käse (vorherrschend fetter) und Butter sowie kondensierte Milch werden exportiert. Schweine [* 14] sind sehr zahlreich; auch Fischerei, [* 15] selbst auf Ausfuhr, findet statt. Es werden mehrere Lager [* 16] von Sandstein und Tuff, in Ober-Ägeri auch von Torf ausgebeutet. Wie in Schwyz, hat sich vom Kanton Zürich her die Seidenweberei verbreitet, ist jedoch neuerdings im Rückgang begriffen. Die Baumwollindustrie ist Unternehmung eines Einheimischen, der längs der Lorze, von Unter-Ägeri bis Baar, eine Reihe von Spinnereien und mechanischen Webereien gegründet hat.
Diese Etablissements zählen über 116,000
Spindeln und beschäftigen etwa 1500
Arbeiter.
Noch zu erwähnen
sind die Papierfabriken in
Baar und
Cham und das Etablissement der Anglo-Swiss Condensed Milk Company in
Cham. Ein namhafter
Handelsplatz existiert nicht. In Zug
besteht eine Exportgesellschaft für
Zuger
Kirschwasser. Die
Schweizer Nordostbahnlinie
Zürich-Luzern
schneidet den
Kanton und hat in Zug
eine
Kopfstation. Neben einer kantonalen
Industrieschule besteht ein städtisches
Gymnasium.
Die öffentlichen
Bibliotheken zählen gegen 20,000
Bände. Zufolge der
Verfassung vom welche und revidiert
wurde, ist Zug
aus der
Reihe der Repräsentativkantone ausgeschieden und hat sich der reinen
Demokratie
angeschlossen. Über
Gesetze,
Staatsverträge und wichtigere Finanzdekrete findet eine Volksabstimmung statt, wenn unmittelbar
nach der definitiven Schlußabstimmung im Kantonsrat ein Drittel sämtlicher Kantonsräte eine solche verlangt oder binnen 30
Tagen
wenigstens 500 Votanten eine solche
Abstimmung begehren.
Wenn 1000 Stimmberechtigte den Erlaß, die Aufhebung oder die Abänderung eines Gesetzes oder einer in die Kompetenz der gesetzgebenden Gewalt fallenden Schlußnahme verlangen, so ist der Kantonsrat verpflichtet, den Volksentscheid hierüber herbeizuführen, sofern er dem Gesuch nicht von selbst entsprechen will. Abberufung der verfassungsmäßigen Behörden besteht nicht. Die Legislative übt der Kantonsrat, welcher auf 3 Jahre vom Volke gewählt wird, je 1 Mitglied auf 400 Seelen, wozu noch 15 direkt durch die Gesamtheit des Volkes gewählte Mitglieder kommen.
Zugarbeit - Zugmesser
* 17
Seite 16.985.Die Exekutive handhabt der Regierungsrat, eine Behörde von 7 Mitgliedern, jeweilig gleichzeitig mit der Integralerneuerung des Kantonsrats durch das Volk gewählt. Ein Obergericht von 7 Mitgliedern wird durch den Kantonsrat auf 6 Jahre ernannt. Eine Bezirkseinteilung besteht nicht. Jede Gemeinde hat ihren Gemeinderat und ihren Friedensrichter. Ein Kantonsgericht entscheidet über gewisse Zivilstreitigkeiten sowie als Strafgericht. Die Staatsrechnung ¶
für 1887 weist an Einnahmen 285,655 Frank (darunter Steuern und Abgaben 163,000 Fr.), an Ausgaben 275,067 Fr., also eine Mehreinnahme von 10,588 Fr., auf. Ende 1887 betrug das Staatsvermögen netto 392,495 Fr.
Die gleichnamige Hauptstadt, am Fuß des fruchtbaren Zuger Bergs und an der Bahnlinie Zürich-Luzern gelegen, von Wein- und Obstpflanzungen und Wiesen umgeben, hat 6 Kirchen (darunter die außerhalb der Stadt gelegene Kirche St. Michael, die Kirche St. Oswald mit phantastisch dekoriertem Portal), ein Kapuziner- und ein Franziskanerkloster, ein schönes Kantonsspital, ein Zeughaus mit geschichtlich merkwürdigen Waffenstücken, Baumwollweberei, Metallwaren- und Tabaksfabrikation und (1888) 5160 Einw. Die Stadt, auf dem Delta [* 18] der Lorze und kleinerer Bäche gelegen, hat durch wiederholte Ufereinstürze einen traurigen Ruf erlangt. Am versank die »niedere Gasse« der Altstadt, mit 26 Häusern; etwa 60 Personen verloren dabei das Leben. In wiederholten Versenkungen stürzte eine Fläche von mehr als 9000 qm ein mit über 20 Gebäuden der »Vorstadt«, und 11 Personen verunglückten dabei.
Als primäre Ursache des Unglücks ergab die Untersuchung das Vorhandensein einer ausgedehnten, mächtigen Lage weichen Schlammsandes
unter jüngerm, festerm aufgelagerten Boden von bloß wenigen Metern Mächtigkeit. Der Schade wurde amtlich auf ca. 718,000 Fr.
geschätzt; die Liebesgaben betrugen 690,752 Fr., wovon 616,000 zur Verteilung gelangten, der Rest als
Beitrag zu den kostspieligen Sanierungsarbeiten diente (vgl. den amtlichen Bericht: »Die Katastrophe von Zug«
, Zürich
[* 19] 1888). Nordöstlich,
am Menzinger Berg, liegt die besuchte Kaltwasserheilanstalt Schönbrunn (698 m).
Hof (meteorologisch) -
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Hof (meteorologisch) - Hofburgwache.Geschichte. Die Stadt Zug, aus einem Hof [* 20] der Grafen von Kyburg entstanden, kam 1272 durch Kauf an die Habsburger, welche auch grundherrliche Rechte in Ägeri, Baar und Menzikon sowie die Vogtei über die vier Orte besaßen. Alle diese Rechte und Besitzungen machten das »Amt« Zug aus; im Gegensatz zur Stadt hießen die drei Dorfgemeinden das »äußere« Amt. Als 1351 Krieg zwischen Österreich [* 21] und den Eidgenossen ausbrach, nahmen letztere nach 18tägiger Belagerung die Stadt ein und schlossen mit ihr und dem Amt ein ewiges Bündnis.
Zwar mußte Zug wie Glarus infolge des Regensburger Friedens 1355 der Herrschaft wieder huldigen, aber 1364 besetzten es die Schwyzer aufs neue, und durch den Sempacher Krieg wurde seine Unabhängigkeit festgestellt. Da der Bund nicht bloß mit der Stadt, sondern auch mit den drei Dorfgemeinden geschlossen worden war, die ihre Gleichberechtigung eifersüchtig wahrten, so zählte der eidgenössische Ort Zug nicht zu den »Städten«, sondern zu den »Ländern« und besaß auch eine völlig demokratische Verfassung mit Landsgemeinde.
Das übrige Gebiet des jetzigen Kantons (Walchwyl, Cham etc.) war dagegen ein erworbenes Unterthanenland der Stadt. Zug schloß sich stets aufs engste den Waldstätten an, nahm teil an ihren Kämpfen gegen die Reformierten sowie an ihrem Söldnergewerbe und wurde 1798 mit ihnen zu dem helvetischen Kanton Waldstätten verschmolzen. Die Mediationsakte gab ihm 1803 seine Selbständigkeit wieder; 1846-1847 nahm es teil am Sonderbund, kapitulierte aber schon 21. Nov. vor den entscheidenden Kämpfen, worauf es 1848 seine Landsgemeinde mit einer Repräsentativverfassung vertauschte. Durch die Verfassungsrevision vom wurde das Veto und die Initiative eingeführt. Seit 1870 wieder von den Ultramontanen regiert, verhielt es sich fast ausnahmslos ablehnend gegen die Bundesgesetzgebung.
Vgl. Stadlin, Die Geschichte des Kantons Zug (Luzern 1819-24, 4 Tle.);
Renaud, Beitrag zur Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons Zug (Pforzh. 1847).