Zollanschlüsse
heißen die nicht zum Deutschen Reiche gehörigen, aber dem deutschen Zollgebiet angeschlossenen fremden Landesteile (Großherzogtum Luxemburg, [* 2] die österreichische Gemeinde Jungholz);
Zollausschlüsse die innerhalb der Staatsgrenzen, jedoch außerhalb der Zollgrenzen gelegenen Gebiete (Freigebiete und Freihäfen), welche mit dem Ausland in völlig freiem Verkehr stehen.