Zivilkammer
,
diejenige Abteilung eines Kollegialgerichts, welche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden hat, im Gegensatz zu der mit den Strafsachen befaßten Strafkammer.
Die Zivilkammern
und die
Kammern für
Handelssachen bei den deutschen
Landgerichten (im
Gegensatz zu den
Zivilsenaten des
Reichsgerichts und der
Oberlandesgerichte)
sind mit drei
Richtern, einschließlich des Vorsitzenden, besetzt.