Zivilist
(lat.), s. v. w. Zivilbeamter, insbesondere im Gegensatz zum Militärbeamten;
dann jeder, der ein bürgerliches Geschäft treibt, im Gegensatz zum Militär;
auch Lehrer des Zivilrechts (s. d.), Kenner desselben.
Zivilist
27 Wörter, 221 Zeichen
Zivilist
(lat.), s. v. w. Zivilbeamter, insbesondere im Gegensatz zum Militärbeamten;
dann jeder, der ein bürgerliches Geschäft treibt, im Gegensatz zum Militär;
auch Lehrer des Zivilrechts (s. d.), Kenner desselben.
Nr. | Ergebnis | Zivilist |
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1 | ****** | Zi|vi|list, der; -en, -en: jmd., der nicht den Streitkräften angehört; Bürger (im Gegensatz zum Soldaten); ... |