Zinsfuß
,
s. Zinsen.
Zinsenstamm - Zinsrech
Zinsfuß
4 Seiten, 2'987 Wörter, 20'006 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Zinsfuß,
s. Zinsen.
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Zinsfuß
(Geschichte und Zukunft). Zur Zeit, wo das Licht [* 2] der Geschichte die Völker zum erstenmal bescheint, finden wir viele von ihnen schmachtend unter der Last von Wucherzinsen. Schon Ramses II., Sesostris von Ägypten [* 3] und Solon in Athen [* 4] sind genötigt, Schuldenerlasse zu gewähren. In Rom [* 5] benutzt die Plebs einen jener ersten bescheidenen Siege, die sie im Kampfe mit dem Patriziat davonträgt, um dem Zins eine gesetzliche Grenze zu ziehen. Die Libyer waren den Karthagern verschuldet, die Helveter dem Orgetorix, ähnlich die Gallier ihrem eignen Adel, die Briten dem Lehrer des Tiberius, Seneca. In Rom erklärt das Zwölftafelgesetz eine Zinsfixierung von 10 Proz. für das Jahr als legitim.
Zinsfuß (Geschichtlich
* 6
Seite 18.1019.
Aber das Gesetz that in Wahrheit dem berufsmäßigen Wucher des Patriziats wenig Eintrag und bewirkte nur, daß er andre Formen
wählte. Ganz ähnlich hat man auch über die Zinsbeschränkungen der spätern Republik (insbesondere die lex 357 v. Chr.,
welche für den Verkehr unter Römern einen Zins von 5 Proz. statthaft erklärt, und die lex genucia von 342, welche allen Darlehnszins
verpönt) zu urteilen. Fast immer sind es jedoch konsumtive Notdarlehen, um die es sich hier handelt. Der regelmäßige Zinsfuß
stand
für diese
¶
noch im ersten Jahrhundert vor Christi nicht unter 30 Proz. Was dagegen das Produktivdarlehen betrifft, so scheinen vom 4. bis
ins 1. Jahrh. v. Chr. ziemlich allgemein in der Handelswelt, ebensowohl in Griechenland
[* 7] als auch in Rom, wie auch in Alexandria, 12 Proz.
Zinsen genommen worden zu sein. Man rechnete 1/100 des Kapitals für einen Monat, was 12/100 = 12 Proz.
fürs Jahr ergab. Etwas niedriger war der Zinsfuß
wohl eine Zeitlang nach der Eroberung des Perserreichs durch Alexander.
Ähnlich nach der Eroberung Ägyptens durch Augustus im 1. Jahrh. v. Chr., wo zeitweilig Geld genug sogar zu 4 Proz. zu haben
war. Während der römischen Kaiserzeit, und insbesondere gegen das Ende derselben, nimmt der Zinsfuß
aber
allgemein ein niedrigeres Niveau an. Er war damals meist etwa zwischen 6 und 10 Proz. Justinian setzte im 3. Jahre seiner
Regierung den regelmäßigen Zinsfuß
auf 6 Proz. herab. Für gewisse Fälle sollten 8, für andre dagegen 4 und
nur ausnahmsweise die früher üblichen 12 Proz. erhoben werden. In einer spätern Novelle wurden 4 Proz. für den gesamten
Bauernstand als maßgebend erklärt. Auch der Anatozismus, die Berechnung des Zinses vom Zins, ward verboten. Endlich wurde erklärt,
daß dem Schuldner überhaupt niemals mehr an Zinsen abgefordert werden dürfe, als das Schuldkapital beträgt
(alterum tantum).
Im Mittelalter, das ja in seiner ersten Zeit einen völligen Rückfall in die Naturalwirtschaft bedeutet, spielt das Darlehen vorerst eine sehr geringe Rolle. Erst vom 13. Jahrh. an wird dies anders. Von dieser Zeit an bis ins 16. und 17. Jahrh. hinein sind aber streng auseinander zu halten die Zinsen, die für das sogen. freie Darlehen gefordert und gegeben wurden, und jene, die dem Rentenkauf galten, jener durch das kanonische Recht und sein Zinsverbot provozierten Darlehnsform, wo der grundbesitzende Schuldner sich zur Leistung einer Rente als Äquivalent für Zins- und Schuldbetrag an den Gläubiger verpflichtete.
Geschichtskarten von D
* 8
Deutschland.
Beim Rentenkauf kehrt in Deutschland
[* 8] im 13. Jahrh. der Satz von 10 Proz. am häufigsten wieder. 6 und 15 Proz. scheinen
Minimum und Maximum gewesen zu sein. Im 14. Jahrh. ermäßigt sich der Satz, die Grenzen
[* 9] sind 5 und 12½ Proz., und der Zinsfuß
wird
gleichmäßiger über das ganze Gebiet hin. Diese Entwickelung setzt sich dann im 15. Jahrh. fort, und
zu Schluß desselben sind 5 Proz. für den Rentenkauf im ganzen Westen des Reiches nahezu normal geworden. Der Osten dagegen
hat höhere Sätze, die aber selten 10 Proz. erreichen.
Löwengolf - Löwenstein
* 10
Lübeck.
Wie schon angedeutet, waren die Sätze des Rentenzinsfußes
lokal verschieden, insbesondere in der frühern
Zeit. Gegenden mit lebhafterm Verkehr, stärkerm Geldzufluß, besserer Rechtsorganisation und Rechtspflege, wie überhaupt
besserer Verwaltung hatten Anwartschaft auf einen niedrigern Zinsfuß
Gegenden, denen diese Eigenschaften nicht zukamen, mußten sich
mit einem höhern Zinsfuß
abfinden. Am Oberrhein ist bereits im 13. Jahrh. der Zinsfuß
für Gültenkauf
7-5 Proz. durchschnittlich. Zu Ende des 14. Jahrh. stieg er dann
freilich infolge der zahlreichen Fehden. In Norddeutschland ist er, wenn von Lübeck
[* 10] abgesehen wird, die ganze Zeit weit höher.
In Breslau
[* 11] verharrt er bis ins erste Jahrzehnt des 16. Jahrh. hinein gleichmäßig auf 10 Proz.
Völlig andre Ziffern als dieser Rentenzinsfuß
zeigt der des freien Darlehens.
Man thut hier gut, Länder, in denen das freie Darlehen als Produktivdarlehen, und solche, wo es als Konsumtivdarlehen überwiegt, zu unterscheiden. Nur indem man diese Einteilung macht, kann man die großen Unterschiede in der Zinshöhe, die sich für das freie Darlehen in verschiedenen Ländern ergeben, erklärlich finden. Das Privilegium, eigentliche Mobiliardarlehen gegen Zins zu gewähren, stand im Mittelalter bekanntlich den Juden zu, wenn es ihnen auch nicht ausdrücklich zugesprochen gewesen sein mag und vielfach verkümmert wurde.
Oesterreich ob der Enn
* 12
Österreich.Der ihnen entrichtete Zins war in Ländern vorwiegenden Konsumtivdarlehens außerordentlich hoch und überschritt nach unsern Begriffen geradezu alles Maß. In Deutschland betrug er im 13. Jahrh. durchschnittlich 60-70 Proz. pro Jahr. Indes ist das kein Maximum. So finden wir in Österreich, [* 12] welches freilich das ganze Mittelalter hindurch immer zu den Ländern des höchsten Zinsfußes gehört hat, eine Verordnung des letzten Babenbergers aus dem Jahre 1244, wonach an Zinsen jährlich 174 Proz. zu nehmen gestattet sein soll. Bald darauf hebt 1254 Ottokar für die Juden der österreichischen Länder jede Zinsgrenze auf, in seiner Hauptstadt Prag [* 13] will er nicht über 104-140 Proz. jährlich an Zinsen eingezogen wissen. Kaiser Rudolf I., in einer Verordnung von 1277, die er für die österreichischen Länder erläßt, kehrt zu dem Satze jener Verordnung von 1244 mit 174 Proz. zurück.
Im darauf folgenden 14. Jahrh. jedoch gelten schon wesentlich niedrigere Zinssätze. Herzog Albrecht II. von Österreich gestattet
den Juden nicht über 65-72 Proz. zu gehen. In Frankfurt
[* 14] wird ihnen ziemlich gleichzeitig, nämlich 1368, ein
Zins von 32½-43⅓ Proz. zugestanden. Und auch weiter setzt der Zinsfuß
sein Sinken
fort. Im J. 1491, also zu Schluß des Mittelalters, werden den Frankfurter Juden 21⅔ Proz. gestattet, d. h. für das Konsumtiv-
und nur ausnahmsweise für das Produktivdarlehen.
Blutbewegung (chemisch
* 15
Blüte.
Denn dort, wo Handel und Kaufmannschaft bereits in großem Stile thätig werden, und wo dem entsprechend
das freie Darlehen seine Natur als Notdarlehen verliert, kann der Zinsfuß
unmöglich bei Sätzen wie den vorgenannten verharren.
Zinsen in solcher Höhe vermag keine kaufmännische Thätigkeit zu tragen. Und so trifft man denn in der That beispielsweise
in Flandern und Brabant, die verhältnismäßig früh zu großer wirtschaftlicher Blüte
[* 15] gelangt sind, bereits
im 13. Jahrh. den Zins bei 20-30 Proz. an. Wenn uns berichtet wird, daß die italienische Kaufmannschaft schon im 12. Jahrh.
einen Zins von bloß 20 Proz. entrichtet habe, so ist das wohl zurückzuführen darauf, daß das
kanonische Zinsverbot um jene Zeit noch nicht volle Kraft
[* 16] erlangt hatte.
Aber im 13. Jahrh. soll in Sizilien
[* 17] ein Zinsfuß
von sogar nur 10 Proz. für freie Darlehen bestanden haben. In Italien
[* 18] und in jenem
Landgebiet, das sich in der Richtung des frühern Burgund, aber breiter als dieses gegen die heute belgische Küste hinzieht,
weiter in Südfrankreich erhält sich das ganze spätere Mittelalter hindurch der Zinsfuß
auf verhältnismäßig
niedrigem Stande. Freilich hat er damit auch viel weniger Raum für seine Entwickelung nach unten. Der Satz von 10-12 Proz.,
wie ihn zu Anfang des 16. Jahrh. die südlichen Niederlande
[* 19] besitzen, war um diese Zeit ebenso in Südfrankreich und
Italien gebräuchlich, was aber nicht hinderte, daß unter Umständen hier überall auch noch 20 Proz.
gefordert und gegeben wurden. In Deutschland erfreuen sich nur Fürsten und Städte des Vorzugs so niedriger und unter Umständen
noch niedrigerer Zinse. Sie erhalten frühzeitig ihre Darlehen bereits zu 12-10 und gegen die Neuzeit hin
zu 8-7 Proz.
Zinsfuß (Geschichtlich
* 20
Seite 18.1020.Die Neuzeit hat überall eine Erniedrigung des Zinsfußes und in Verbindung damit eine zeitliche ¶
und örtliche Ausgleichung seiner Höhe im Gefolge. 5 Proz. Zinsen werden im 16. Jahrh. für den Rentenkauf gesetzlich. Aber auch die Juden sollen nach den Reichspolizeiordnungen von 1548 und 1577 nicht über 5 Proz. nehmen. Indes scheint diese letztere Ordnung damals etwas verfrüht, und kaum wurde ihr auch nachgelebt; denn wir wissen, daß beispielsweise 1538 in Frankfurt 10½ Proz. im Darlehnsverkehr gezahlt wurden, und selbst 1614 der übliche Satz noch bei 8 Proz. stand.
Erst im 17. Jahrh. werden 5 und 6 Proz. allgemein. Die formelle Aufhebung des kanonischen Zinsverbotes ist in Partikulargesetzgebungen schon vielfach im 16. Jahrh. erfolgt. 1654 wird sie auch von Reichswegen ausgesprochen und 5 Proz. Zinsen als statthaft erklärt. Doch haben viele Partikulargesetzgebungen unter dem Einfluß des römischen Rechts 6 Proz. nach Justinian angenommen, und so werden denn allgemein 5 Proz. als legitim; aber doch erst mehr als 6 Proz. als wucherisch erklärt.
Europa. Fluß- und Gebi
* 21
Europa.Der Zins von 5 Proz. blieb nun, ähnlich wie jene 12 Proz. des spätern Altertums, lange Zeit aufrecht im mittlern Europa. [* 21] Allmählich aber bahnte sich, von Holland ausgehend, eine weitere Erniedrigung des Zinses an. Holland ist im 17. Jahrh. an die Spitze der seefahrenden Nationen getreten. Im Handel mit Kolonialwaren fallen ihm große Gewinne zu, welche nach Anlage suchen. Dies bewirkt ein Herabgehen des Zinsfußes. Bereits 1655 werden 4 Proz. als gesetzlich erklärt, nachdem noch 1640 5 Proz. zur Taxe gestempelt worden waren.
Und weitere 15 Jahre später (1671) schreibt Pieter de la Court: »Es ist ein großer Vorteil für den holländischen Handel, daß Geld dort gegen 3½ Proz., ja selbst gegen 3 Proz. jährlich, ohne einiges Unterpfand, auch an Kaufleute geliehen wird.« Dürfen wir derart um diese Zeit 3½ Proz. als den in Holland üblichen Zins ansehen, so haben wir im Laufe des darauf folgenden Jahrhunderts, bis gegen 1780, ein Sinken bis auf 2¾ und 3 Proz. zu konstatieren. Neidischen Blicks sieht das auf Hollands Macht eifersüchtige England Cromwells auf dieses unanfechtbare Zeichen wirtschaftlicher Blüte bei seinem Rivalen. In England waren 10 Proz. Zins bis 1624 legitim gewesen. In jenem Jahre wurde der Satz auf 8 Proz. und in der Mitte des 17. Jahrh. (1651) auf 6 Proz. ermäßigt.
Großbritannien
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Großbritannien.Weiter kam man zunächst nicht. Ja, in der Praxis scheint vielfach selbst jener gesetzliche Zins von 6 Proz. nicht beobachtet, sondern statt seiner 7 Proz. noch das ganze 17. Jahrh. die Regel gewesen zu sein. Die Thatsache dieses höhern Zinses wurde damals von der volkswirtschaftlichen Litteratur zum Gegenstand lebhafter Erörterung gemacht, und man frug sich, wie es wohl anzustellen sei, um eines Zinsfußes wie des holländischen habhaft zu werden. Aus den hier gefallenen Anregungen ging 1694 die Gründung der Bank von England hervor. Und im darauf folgenden 18. Jahrh., um die Mitte desselben, holt Großbritannien [* 22] endlich die Niederlande nahezu ein. In allmählichem Sinken geht der Zinsfuß insbesondere unter dem Einfluß der Friedensperiode von 1714 bis 1739 bis auf 4 und 3 Proz. Die Konsols, das englische Rentenpapier, werden schon 1737 zu einem Kurse gekauft, der nicht über 2⅘ Proz. an Zinsen abwirft. Auch im zentralen Mitteleuropa, in Deutschland, ermäßigt sich um diese Zeit der Zins.
Die Zeit etwa von 1730 bis 1780 ist danach als eine erste Tiefstandsperiode für den europäischen Zinsfuß zu bezeichnen. Gegen Schluß des vorigen Jahrhunderts stieg der Zinsfuß wieder. England sah sich in seinem Kriege mit Frankreich genötigt, die Staatsschuld um 604 Mill. Pfd. Sterl. zu vermehren. Ein noch weit größerer Betrag wurde aber in Gestalt von Steuern der Bevölkerung [* 23] abgefordert. Aus diesen Summen, die natürlich nur aus Überschüssen, aus Ersparnissen der Anlehnszeichner und Steuerträger sich rekrutieren konnten, und wovon unter normalen Verhältnissen jedenfalls sehr erhebliche Teile der Industrie, überhaupt der wirtschaftlichen Verwendung zugeflossen wären, war nun nichts für den wirtschaftlichen Zweck verfügbar.
Der Zinsfuß erreichte unter dem Einfluß dieses und andrer Faktoren während des Krieges eine seit Jahrzehnten ungekannte Höhe. Konsols fanden 1798 Käufer nur zu einem Kurse, der einer 6proz. Verzinsung und darüber entsprach. Aber auch nach Beendigung des Krieges stellten sich die alten Verhältnisse nicht wieder ein. In England werden etwa 4 Proz. Zins die Regel. In Deutschland und Frankreich bezahlt man um die gleiche Zeit 6, bald nachher 5 Proz. England hatte, während es Krieg mit Napoleon führte, gleichzeitig seiner Volkswirtschaft die mächtigsten Impulse gegeben, d. h. eine eigentliche Großindustrie geschaffen und sich auf ein wirtschaftliches Niveau hinaufgearbeitet, dem gegenüber seine ungeheuern Kriegsausgaben nicht in derartigem Mißverhältnis standen wie in den kontinentalen Staaten. Es hatte Überschüsse bereit, die sich zur Anlage anboten. Aber gleichzeitig war die Produktivität, die jeder Neuanlage von Kapitalien in dieser Zeit in Aussicht stand, hoch genug, um den Zinsfuß sein früheres niedriges Niveau vorerst nicht gewinnen zu lassen. Bei alledem zeigte sich der englische Zinsfuß wesentlich niedriger als jener in Frankreich und Deutschland.
Maß
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Maßstab.Mit Beibehaltung der vorgenannten Unterschiede zwischen dem Zinsfuß Englands und dem des Kontinents geht derselbe in der Friedenszeit des zweiten Viertels unsers Jahrhunderts zurück. Im dritten Viertel hebt er sich wieder. Es ist jetzt der Ausbau der Eisenbahnen, der große Massen Kapitals in Anspruch nimmt und festlegt. 1866 in England, 1870 in Deutschland erreicht der Zinsfuß seinen Höhepunkt. Er ist, wenn man nach dem Kurse der zinstragenden Staatspapiere (dem besten Maßstab) [* 24] urteilen will, in England 1866 3,4 Proz., in Preußen [* 25] und zugleich auch im übrigen Deutschland 5 Proz. Seitdem ist der Zinsfuß wieder gesunken.
Gegenwärtig steht der Kurs der zu 2¾ Proz. verzinslichen Konsols nahezu auf pari, d. h. 100. 1880-84 waren noch die damals 3proz. Konsols nur knapp über pari, im Durchschnitt jener 5 Jahre nämlich 100 17/80, so daß nur 1880-84 gegen 1890 zweifellos ein Sinken des Zinsfußes von 3 auf 2¾ Proz. vorliegt. Die Raschheit dieses Sinkens ist bemerkenswert. Denn um von 3,4 Proz. auf 3 Proz. Zinsertrag herabzugehen, hatten englische Konsols immerhin 15 Jahre (von 1866 bis auf 1881) gebraucht.
Weit stärker aber als auf dem englischen Markte ist das Sinken auf dem in den 60er und 70er Jahren noch durch hohe Zinsen ausgezeichneten deutschen Markte gegangen. In Berlin [* 26] notierte im Mai 1890 die 3½proz. Reichsanleihe 101⅕, derart, daß sie ein ganz klein wenig unter 3½ Proz. abwirft. In Deutschland ist also der Zinsfuß für in Effekten niedergelegte Leihkapitalien seit 1870 um volle 1½ Proz., nämlich von 5 auf 3½ Proz., gesunken. Nicht anders steht es in Frankreich. In Paris [* 27] notierte im Mai 1890 3½proz. Rente 89,80-89,90, was einem Zinsfuß von 3½ Proz. entspricht. 1871 stand sie 50,35, warf also rund 6 Proz. ab. Allerdings hing dieser Zinsfuß mit dem Kriegsunglück des Landes und den Schuldenmassen, die immer neu auf den Anlagemarkt gesandt werden mußten, eng zusammen. Man geht ¶