Zentralgewalt
,
in zusammengesetzten Staaten die gemeinsame oberste Staatsbehörde.
Deutsche
[* 2] Zentralgewalt
hieß
eine 1848 von der
Nationalversammlung zu
Frankfurt
[* 3] a. M. eingesetzte oberste Regierungsgewalt, welche bis zur Vollendung der
Reichsverfassung die
vollziehende Gewalt des damals in der
Bildung begriffenen deutschen
Bundesstaats ausüben sollte, aber nur
bis zum Mai 1849 bestand. S.
Deutschland,
[* 4] Geschichte, S. 889.