Zensus
(lat.), bei den
Römern seit der
Verfassung des
Servius Tullius (s. d.) die in der
Regel alle fünf Jahre vorgenommene
Schätzung der römischen
Bürger nach ihrem Grundbesitz und ihre Einschreibung in die fünf
Klassen und in die
Centurien der
Ritter. Hierauf beruhte die Verteilung der
Steuern und die Einreihung der
Bürger in die einzelnen Heeresabteilungen sowie überhaupt
die politische Bedeutung der Einzelnen. Mit dem Zensus
war in den ältern
Zeiten eine allgemeine öffentliche
Musterung verbunden,
die jedesmal mit einem feierlich dargebrachten Sühnopfer
(Lustrum) zur Entsündigung oder
Reinigung des ganzen
römischen
Volkes beschlossen wurde.
Der
Name dieses Sühnopfers wurde dann auch auf die fünfjährige Dauer der Zensus
periode
übertragen. Auch im modernen
Staat
liegt mehrfach die Rücksicht auf das
Vermögen bei
Zuteilung öffentlicher
Rechte zu
Grunde, insofern das
Wahlrecht an einen
Zensus
gebunden ist, d. h. wenn zur Ausübung desselben der Nachweis
eines bestimmten
Vermögens oder
Einkommens, wie in
England, oder eines bestimmten Steuerbetrags, wie in
Deutschland,
[* 2] erforderlich
ist (s.
Wahl und
Wahlrecht). Im
Mittelalter hieß Zensus
der
Zins, die
Abgabe, welche Unterworfene ihren Siegern und
Herren entrichten
mußten. Gegenwärtig bezeichnet man damit (namentlich in
England,
Nordamerika,
[* 3]
Italien
[* 4] etc.) die amtliche Bevölkerungsaufnahme
eines
Staats nach
Geschlecht,
Alter,
Konfession, Vermögensverhältnissen,
Beruf (s.
Volkszählungen).