Zaungericht
,
s. Pfahlgericht. ¶
Pfahlgericht
(Zaungericht), ehedem die auf den Umfang der Mauer oder des Zauns eines Gutes beschränkte gutsherrliche Gerichtsbarkeit.
Zaungericht
3 Wörter, 30 Zeichen
Zaungericht,
s. Pfahlgericht. ¶
(Zaungericht), ehedem die auf den Umfang der Mauer oder des Zauns eines Gutes beschränkte gutsherrliche Gerichtsbarkeit.