Zahlmeister
,
Militärbeamter mit Offiziersrang zur Besorgung des
Zahlungs- und Rechnungswesens bei den
Truppen; jedes
Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Zahlmeister
, der gleichzeitig Mitglied
der Kassenkommission ist; einer der Zahlmeister
beim
Regiment ist Mitglied der
Bekleidungskommission (Regimentszahlmeister
).
Die Zahlmeister
werden vom Kriegsminister aus den Zahlmeiste
raspiranten ernannt. Diese sind bestimmt, im
Frieden die Zahlmeister
zu unterstützen
und zu vertreten, bei einer
Mobilmachung die bei den Neuformationen fehlenden Zahlmeister
zu ersetzen.
Sie ergänzen sich aus dem Mannschaftsstand, haben bei der
Intendantur sich einer
Prüfung zu unterziehen
und tragen, wenn sie diese
Prüfung bestanden und eine etatmäßige
Stelle innehaben, eine der der Zahlmeister
ähnliche
Uniform. Die
Marinezahlmeister
haben als Oberzahlmeister, Zahlmeister und Unterzahlmeister den
Rang eines Kapitänleutnants,
Leutnants zur
See und
Unterleutnants; sie ergänzen sich aus den Zahlmeister
aspiranten, welche bei der Zahlmeister
sektion der
Werftdivisionen ausgebildet
werden.