Militärbeamter mit Offiziersrang zur Besorgung des
Zahlungs- und Rechnungswesens bei den
Truppen; jedes
Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Zahlmeister, der gleichzeitig Mitglied
der Kassenkommission ist; einer der Zahlmeister beimRegiment ist Mitglied der
Bekleidungskommission (Regimentszahlmeister).
Die Zahlmeister werden vom Kriegsminister aus den Zahlmeisteraspiranten ernannt. Diese sind bestimmt, im
Frieden die Zahlmeister zu unterstützen
und zu vertreten, bei einer
Mobilmachung die bei den Neuformationen fehlenden Zahlmeister zu ersetzen.
Sie ergänzen sich aus dem Mannschaftsstand, haben bei der
Intendantur sich einerPrüfung zu unterziehen
und tragen, wenn sie diese
Prüfung bestanden und eine etatmäßige
Stelle innehaben, eine der der Zahlmeister ähnliche
Uniform. Die
Marinezahlmeister haben als Oberzahlmeister, Zahlmeister und Unterzahlmeister den
Rang eines Kapitänleutnants,
Leutnants zur
See und
Unterleutnants; sie ergänzen sich aus den Zahlmeisteraspiranten, welche bei der Zahlmeistersektion der
Werftdivisionen ausgebildet
werden.
im deutschen Heere die Rechnungsführer der Truppen, deren bei der Infanterie jedes
Bataillon, bei der Kavallerie jedes Regiment, bei der Artillerie jede Abteilung je einen zählt; sie sind nach der Order vom obere
Militärbeamte (s. d.) ohne einen bestimmten Militärrang, der Intendantur in
Kassenangelegenheiten, sonst nur ihren Militärvorgesetzten untergeordnet und werden auf Vorschlag des
Generalkommandos vom Kriegsministerium aus den zu ihrer Unterstützung bestimmten Zahlmeisteraspiranten ernannt, die sich
ihrerseits aus den Unteroffizieren und Mannschaften ergänzen, zu der Klasse der Unteroffiziere gehören und ihre Befähigung
zum Zahlmeister durch eine Prüfung darzulegen haben.
Die Zahlmeister haben das gesamte Zahlungs-, Liquidations- und Rechnungswesen der Truppen sowie den darauf bezüglichen
Schriftwechsel zu besorgen; sie vertreten allein die Kassenverwaltung der Truppen und sind zugleich Mitglieder der Bekleidungskommissionen.
In dieser Eigenschaft haben sie die Handwerkstätten zu beaufsichtigen. Bei ihrer Ernennung müssen sie eine Kaution entrichten.
Unbemittelte dürfen die Kaution allmählich durch Gehaltsabzüge aufbringen.
Die Marinezahlmeister sind Reichsbeamte mit bestimmtem militär. Rang,
in Verwaltungsangelegenheiten den Marinestations-Intendanturen, sonst ihren militär. Vorgesetzten
untergeordnet. Marineunterzahlmeister haben den Rang der Unterlieutenants zur See, Marinezahlmeister den derLieutenants zur
See und Marineoberzahlmeister den derKapitänlieutenants. Die
Thätigkeit der Marinezahlmeister ist die gleiche wie die der
Zahlmeister der Armee, umfaßt aber außerdem noch die Beschaffung und Verwaltung des Schiffsproviants, der Kohlen,
des Schmieröls und anderer Materialien der Schiffe.
[* 2]
Zur Laufbahn eines Marinezahlmeisters werden nur junge Leute zugelassen, die die Prima eines Gymnasiums oder einer Oberrealschule
ein Jahr mit Erfolg besucht haben; sie werden zuerst als Einjährigfreiwillige bei einem Seebataillon eingestellt, dort 6 Monate
mit der Waffe ausgebildet, dann 6 Monate der Zahlmeistersektion bei der 1. Compagnie der 1. oder 2. Werftdivision
zugeteilt, wo sie für ihren Beruf vorbereitet werden, als sog. Zahlmeisteranwärter, und nach 6 Monaten, wenn befähigt, zu
Zahlmeisterapplikanten mit Unteroffiziersrang ernannt werden. Nach etwa dreijähriger Berufsthätigkeit werden diese nach
Bestehen einer Prüfung zu Zahlmeisteraspiranten befördert, später zu Oberzahlmeisteraspiranten mit
Deckoffiziersrang. Um Zahlmeister zu werden, müssen die Aspiranten eine zweite Prüfung bestehen.