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Neuhausen eine
Burg und verlieh Worms
umfassende Privilegien, die
Friedrich I. später bestätigte. Die
Schritte, welche König
Heinrich 1233 gegen die
Freiheit der Stadt that, wurden bald von
Friedrich II. rückgängig gemacht. Sie ist bis 1801 freie
Reichsstadt geblieben. 1122 wurde hier das bekannte
Konkordat zwischen
Kaiser
Heinrich V. und dem
Papst Calixt
II. geschlossen und dadurch der Investiturstreit entschieden. (Vgl.
Bernheim, Zur Geschichte des
Wormser
Konkordats,
Götting.
1876) Unter den
Reichstagen, welche hier gehalten worden, sind der von 1495 unter
Maximilian I., auf welchem der
Ewige
Landfriede
beschlossen und das
Reichskammergericht gestiftet wurde, und der von 1521 unter
Karl V., auf dem
Luther
verhört wurde, die berühmtesten. (Vgl. Soldan, Der
Reichstag zu Worms
[* 3] 1521, Worms
1883) Es fanden daselbst 1540 und 1557
Religionsgespräche
statt.
Gegen Ende des
Mittelalters hatte die Stadt, welche zu Anfang des 14. Jahrh. gegen 60,000 Einw.
zählte, als
Glied
[* 4] des
Rheinischen Städtebundes große Bedeutung in den
Fehden der benachbarten
Fürsten
erlangt. 1632 eroberten sie die
Schweden
[* 5] und 1635 die Kaiserlichen; 1644 nahmen sie die
Franzosen durch
Kapitulation ein, zogen
jedoch nach dem
Frieden wieder ab. Obschon die Stadt dadurch viel litt, so hatte sie doch 1689, wo sie 31. Mai von den
Franzosen
unter
Mélac gänzlich in
Asche gelegt ward, noch 30,000 Einw. Am wurde hier zwischen
England,
Österreich
[* 6] und
Sardinien
[* 7] der
Wormser
Traktat, ein Offensivbündnis, abgeschlossen. Zu Anfang
Oktober 1792 nahmen die
Franzosen
unter
Custine die Stadt durch
Überfall. 1801 fiel sie durch den Lüneviller
Frieden an
Frankreich, kam aber 1814 durch
den
Pariser
Frieden wieder an
Deutschland
[* 8] und 1815 durch den
Wiener Kongreß an
Hessen-Darmstadt. Am wurde die von
badischen Freischärlern besetzte Stadt durch
Mecklenburger und
Preußen
[* 9] erstürmt. - Das ehemalige
Bistum Worms
ist in der Merowingerzeit
gegründet worden, obwohl sich eine fortlaufende Bischofsreihe erst seit 770 aufstellen läßt. Es hatte
zuletzt ein
Areal von 440 qkm (8 QM.) mit etwa 200,000 Einw. und 85,000
Guld. Einkünften und wurde seit dem 17. Jahrh. meist von dem
Erzbischof zu
Mainz
[* 10] verwaltet, der deshalb Sitz und
Stimme auf
dem
Reichstag und das
Direktorium auf dem oberrheinischen
Kreistag hatte. Es kam 1801, soweit es auf dem
linken Rheinufer lag, an
Frankreich, der auf dem rechten Rheinufer befindliche Teil 1803 an
Hessen-Darmstadt.
Vgl. Schannat, Historia episcopatus Wormatiensis (Frankf. 1734);
Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen
Freistädte im Anschluß an die
Verfassungsgeschichte der Stadt Worms
(Gotha
[* 11] 1854, 2 Bde.);
Fuchs,
[* 12] Geschichte der Stadt Worms
(Worms
1868);
Becker, Beiträge zur Geschichte der
Frei- und Reichsstadt
Worms
(Darmst. 1880);
Boos, Urkundenbuch der Stadt Worms
(Berl. 1886 ff.);
Soldan, Die Zerstörung der Stadt Worms
(Worms 1889);
Canstatt, Die Drangsale der Stadt Worms
und ihre Zerstörung durch die
Franzosen
(das. 1889);