Wohnsitz
(lat. Domicilium), derjenige Ort, an welchem eine Person den Aufenthalt nimmt in der Absicht, ständig dort zu bleiben.
Die Ehefrau teilt den Wohnsitz
des Ehemanns, das eheliche, unselbständige
Kind denjenigen des
Vaters
und das uneheliche den Wohnsitz
der
Mutter. Vgl.
Domizil.