Wohnhaus,
[* ] jedes zum dauernden Aufenthalt von Menschen (insbesondere Familien) bestimmte Haus. (Hierzu Tafel: Wohnung Ⅰ: Wohnhäuser.) Man unterscheidet ländliche Wohnhaus, wie Herrenhaus, Villa, Bauernhaus, Arbeiterwohnung (s. diese Artikel) und städtische Wohnhaus, die man nach der Zahl der sie innehabenden Haushaltungen in Einzelwohnungen (Familienhäuser oder Mietshäuser mit einer Wohnung; auch Villa, Palais) und in Massenwohnungen (Mietshäuser mit mehrern Wohnungen und solche mit mehrern Wohnungen in je einem Geschoß) einteilt. (S. auch Wohnung.) ^[]
Die Kenntnis der antiken Wohnhaus erhielten wir erst aus Pompeji. Das griechische Wohnhaus nahm nur wenig Anteil an der Fortbildung der Baukunst. Zur Blütezeit des Tempelbaues war es meist noch bescheiden. Den Mittelpunkt des griechischen Wohnhaus, wie man es aus der Beschreibung des Vitruvius (s. d.) kennt, bildete der Hof, der mit einer Säulenhalle (Peristyl) umgeben war. Von der Straße führte zu diesem ein Gang, zu dessen Seiten sich Stallungen und Wirtschaftsgebäude befanden.
Zur Seite befanden sich Wohngelasse, dem Eingang gegenüber ein Vorraum, der zu den Schlafzimmern und zu den Hauptwohnräumen führte. Die Façaden waren wohl immer ganz schlicht. Das römische Wohnhaus läßt sich nach den in Pompeji aufgedeckten Resten genauer darstellen, obgleich zu bedenken ist, daß wir dort nur die von Griechenland beeinflußten Reste des Wohnhaus einer kleinen Landstadt und der Zeit um Christi Geburt kennen, nicht aber das alte Wohnhaus der Stadt Rom selbst. (S. Römische Kunst sowie Pompeji; daselbst auch Grundrisse eines römischen Wohnhaus). Beim Anwachsen der Städte und der dadurch entstehenden Verteuerung des Grund und Bodens entstand früh der Stockwerkbau. Schon unter Augustus wurde das Maximum der Höhe des Wohnhaus auf 70 Fuß (21 m) festgestellt, welches Maß Trajan auf 60 Fuß (18 m) erniedrigte. Die Dekoration im Innern war der griechischen ähnlich und zum Teil nachgebildet; bewundernswert ist der Reichtum der Dekorationsmalerei selbst in dem kleinen Pompeji (s. d. nebst Tafel: Ausgrabungen zu Pompeji, [* 1] Fig. 6).
Das deutsche Wohnhaus war zunächst das Bauernhaus (s. d. nebst Tafeln) oder die Burg (s. d. nebst Tafeln). Erst im spätern Mittelalter bildete das städtische Wohnhaus sich aus. Es richtete sich in der Einteilung nach der Stadtanlage und der durch sie bedingten Form des Grundstücks. Meist war es wie das fränk. Bauernhaus mit der Schmalseite nach der Straße gebaut, doch trat an Stelle des Hofs eine Vorhalle oder nur ein schmaler Gang. Dann lag in der Mitte die Küche mit den Wirtschaftsräumen, nach vorn das Zimmer des Mannes, zugleich Laden oder Werkstatt, nach hinten das Familienzimmer.
Dieselbe Anordnung wiederholte sich in den Obergeschossen, deren Zahl auch hier stieg, sobald die Volkszahl in ein Mißverhältnis zu dem von den Mauern eingeschlossenen Stadtbezirk kam. Vornehme Geschlechter bauten sich Wohnhaus, welche bei Unruhen verteidigt werden konnten; doch bald wurden die Erker und Zinnen vorzugsweise zu Schmuckformen. Das italienische Wohnhaus war einfacher als das deutsche, da dort der Aufenthalt im Freien länger möglich war. Namentlich die Werkstatt wurde in eine offene Halle verlegt.
Das Bedürfnis vornehmer Geschlechter, sich zu isolieren, führte zu einer nach allen Seiten frei liegenden, einen Arkadenhof umspannenden Bauweise, welche ihre Ausbildung im Palast (s. d.) fand. Das Wohnhaus (Casa) behielt aber dauernd die offene Bauform und vermeidet soweit thunlich mehr als zwei Stockwerke. Im englischen Wohnhaus bildet der Herdraum den Mittelpunkt, wie auch im deutschen die Küche; es ist in der Regel ein zwei- bis dreistöckiges eingebautes Einzelhaus. Durch einen Vorgarten kommt man zum sehr schmalen Flur, dieser führt seitlich in das Parlour (Sprechzimmer), rückwärts zur engen Treppe und zu der im Sockelgeschoß liegenden Küche (mit Vorratszimmer, Wirtschaftsraum u. s. w.). Hinter dem Parlour, durch eine oft nur verhängte Öffnung mit diesem verbunden, ist