Johann Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. 19. Mai 1732 zu Döbritz
bei Spandau, Sohn eines Predigers, studierte seit 1749 in Halle Theologie, wurde Hofmeister beim General v. Itzenplitz und 1754 Prediger
in Großbehnitz unweit Berlin. 1760 legte er die Pfarre nieder, pachtete die Itzenplitzschen Güter und
heiratete 1768 die einzige Tochter des Generals v. Itzenplitz, die Schwester seines Zöglings. Er schrieb: »Die Aufhebung der
Gemeinheiten in der Mark Brandenburg« (1766) und war Mitarbeiter an Nicolais »Bibliothek über landwirtschaftliche Fragen«.
Friedrich II. lehnte ein Gesuch, Wöllner in den Adelstand zu erheben, schroff ab. 1770 ward
er vom Prinzen Heinrich von Preußen zum Rat bei dessen Domänenkammer ernannt, erwarb sich auch die Gunst des Thronfolgers Friedrich
Wilhelm II. und ward bei dessen Thronbesteigung zum Geheimen Finanz-, Kriegs- und Domänenrat sowie zum Oberhofbau-Intendanten
ernannt und in den Adelstand erhoben. 1788 zum Staats- und Justizminister und Chef des geistlichen Departements
ernannt, wußte er sich durch seine Teilnahme an vielen geheimen Ordensverbindungen in der Gunst des Königs zu erhalten und
sich zugleich durch Nachgiebigkeit gegen des Königs Schwächen, besonders seine Verschwendungssucht, einen großen Einfluß
auf denselben zu verschaffen, den er hauptsächlich dazu benutzte, die lutherische Orthodoxie zur Herrschaft
zu bringen und der Aufklärung durch Zwangsmaßregeln Einhalt zu thun, zu welchem Zweck das berüchtigte sogen. Wöllnersche
Religionsedikt vom 9. Juli 1788 (27. Dez. 1793 wieder aufgehoben) jede Abweichung von den Lehren der symbolischen Bücher mit bürgerlichen
Strafen und Amtsentsetzung bedrohte. Nach dem Tod Friedrich Wilhelms II. 1797 erhielt Wöllner 11. März 1798 seine
Entlassung und lebte nun auf einem seiner Güter, Großriez bei Beeskow in Brandenburg, wo er 10. Sept. 1800 starb.
Joh. Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. 19. Mai 1732 zu Döberitz
bei Spandau, studierte in Halle Theologie und wurde dann Hofmeister bei dem Generalmajor von Itzenplitz
auf Groß-Behnitz in der Mark, erhielt 1755 das Pfarramt in Groß- und Klein-Behnitz, legte dies aber 1761 aus Gesundheitsrücksichten
nieder und pachtete zusammen mit seinem frühern Zögling, Friedrich von Itzenplitz, dessen Schwester er später heiratete,
mehrere Güter. Seine Schrift «Die Aufhebung der Gemeinheiten in Brandenburg» (Berl. 1766) fand bei Friedrich
d. Gr. vollste Anerkennung.
In den J. 1770‒86 war Wöllner als Kammerrat bei der Domänenkammer des Prinzen Heinrich beschäftigt. Durch geheime Ordensverbindungen
und durch den Prinzen Heinrich wurde er mit dem Prinzen von Preußen bekannt, dem er 1784‒86 Vorträge über Staatswissenschaften
hielt. Als der Prinz 1786 als Friedrich Wilhelm Ⅱ. den Thron bestieg, wurde Wöllner in den Adelstand erhoben,
zum Geh. Oberfinanzrat und 1788 zum Justizminister und Chef der geistlichen Angelegenheiten ernannt.
Den bisher im preuß. Staate befolgten freisinnigen Grundsätzen entgegen, suchte Wöllner durch Zwangsmaßregeln der religiösen
Aufklärung Einhalt zu thun, und 9. Juli 1788 erschien das übel bekannte Religionsedikt (s. d.). Um die Wirkung
des Edikts zu sichern, folgte im Dezember demselben Jahres das Censuredikt, und im Mai 1791 ward die «Geistliche
(Immediat-) Examinationskommission» eingesetzt. Das Religionsedikt wurde 1797 aufgehoben. Wöllner erhielt 1798 nach dem Tode Friedrich
Wilhelms Ⅱ. seine Entlassung und lebte seitdem auf seinem Gute Großrietz bei Beeskow, wo er 10. Sept. 1800
starb.