Wöllner
,
Joh. Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. zu Döberitz bei Spandau, [* 3] studierte in Halle [* 4] Theologie und wurde dann Hofmeister bei dem Generalmajor von Itzenplitz auf Groß-Behnitz in der Mark, erhielt 1755 das Pfarramt in Groß- und Klein-Behnitz, legte dies aber 1761 aus Gesundheitsrücksichten nieder und pachtete zusammen mit seinem frühern Zögling, Friedrich von Itzenplitz, dessen Schwester er später heiratete, mehrere Güter. Seine Schrift «Die Aufhebung der Gemeinheiten in Brandenburg» [* 5] (Berl. 1766) fand bei Friedrich d. Gr. vollste Anerkennung.
In den J. 1770‒86 war Wöllner
als Kammerrat bei der Domänenkammer des Prinzen
Heinrich beschäftigt. Durch geheime Ordensverbindungen
und durch den Prinzen
Heinrich wurde er mit dem Prinzen von
Preußen
[* 6] bekannt, dem er 1784‒86 Vorträge über
Staatswissenschaften
hielt. Als der Prinz 1786 als
Friedrich Wilhelm Ⅱ. den
Thron
[* 7] bestieg, wurde Wöllner
in den Adelstand erhoben,
zum
Geh. Oberfinanzrat und 1788 zum Justizminister und
Chef der geistlichen Angelegenheiten ernannt.
Den bisher im preuß.
Staate befolgten freisinnigen Grundsätzen entgegen, suchte Wöllner
durch Zwangsmaßregeln der religiösen
Aufklärung Einhalt zu thun, und erschien das übel bekannte
Religionsedikt (s. d.). Um die Wirkung
des
Edikts zu sichern, folgte im Dezember demselben Jahres das Censuredikt, und im Mai 1791 ward die «Geistliche
(Immediat-) Examinationskommission» eingesetzt. Das
Religionsedikt wurde 1797 aufgehoben. Wöllner
erhielt 1798 nach dem
Tode
Friedrich
Wilhelms Ⅱ. seine Entlassung und lebte seitdem auf seinem Gute Großrietz bei
Beeskow, wo er
starb.