Friedrich II. lehnte ein Gesuch, Wöllner in den Adelstand zu erheben, schroff ab. 1770 ward
er vom
PrinzenHeinrich vonPreußen
[* 6] zum
Rat bei dessen Domänenkammer ernannt, erwarb sich auch die
Gunst des Thronfolgers
FriedrichWilhelm II. und ward bei dessen Thronbesteigung zum
GeheimenFinanz-,
Kriegs- und Domänenrat sowie zum Oberhofbau-Intendanten
ernannt und in den Adelstand erhoben. 1788 zum
Staats- und Justizminister und
Chef des geistlichen
Departements
ernannt, wußte er sich durch seine
Teilnahme an vielen geheimen Ordensverbindungen in der
Gunst des
Königs zu erhalten und
sich zugleich durch Nachgiebigkeit gegen des
KönigsSchwächen, besonders seine Verschwendungssucht, einen großen Einfluß
auf denselben zu verschaffen, den er hauptsächlich dazu benutzte, die lutherische
Orthodoxie zur Herrschaft
zu bringen und der
Aufklärung durch Zwangsmaßregeln Einhalt zu thun, zu welchem
Zweck das berüchtigte sogen. WöllnerscheReligionsedikt vom wieder aufgehoben) jede
Abweichung von den
Lehren
[* 7] der symbolischen
Bücher mit bürgerlichen
Strafen und Amtsentsetzung bedrohte. Nach dem
TodFriedrichWilhelms II. 1797 erhielt Wöllner seine
Entlassung und lebte nun auf einem seiner
Güter, Großriez bei
Beeskow in
Brandenburg, wo er starb.
Joh. Christoph von, preuß. Staatsmann, geb. zu Döberitz
bei Spandau, studierte in HalleTheologie und wurde dann Hofmeister bei dem Generalmajor von Itzenplitz
auf Groß-Behnitz in der Mark, erhielt 1755 das Pfarramt in Groß- und Klein-Behnitz, legte dies aber 1761 aus Gesundheitsrücksichten
nieder und pachtete zusammen mit seinem frühern Zögling, Friedrich von Itzenplitz, dessen Schwester er später heiratete,
mehrere Güter. Seine Schrift «Die Aufhebung der Gemeinheiten in Brandenburg» (Berl. 1766) fand bei Friedrich
d. Gr. vollste Anerkennung.
In den J. 1770‒86 war Wöllner als Kammerrat bei der Domänenkammer des Prinzen Heinrich beschäftigt. Durch geheime Ordensverbindungen
und durch den Prinzen Heinrich wurde er mit dem Prinzen von Preußen bekannt, dem er 1784‒86 Vorträge über Staatswissenschaften
hielt. Als der Prinz 1786 als Friedrich Wilhelm Ⅱ. den Thron
[* 9] bestieg, wurde Wöllner in den Adelstand erhoben,
zum Geh. Oberfinanzrat und 1788 zum Justizminister und Chef der geistlichen Angelegenheiten ernannt.
Den bisher im preuß. Staate befolgten freisinnigen Grundsätzen entgegen, suchte Wöllner durch Zwangsmaßregeln der religiösen
Aufklärung Einhalt zu thun, und erschien das übel bekannte Religionsedikt (s. d.). Um die Wirkung
des Edikts zu sichern, folgte im Dezember demselben Jahres das Censuredikt, und im Mai 1791 ward die «Geistliche
(Immediat-) Examinationskommission» eingesetzt. Das Religionsedikt wurde 1797 aufgehoben. Wöllner erhielt 1798 nach dem TodeFriedrich
Wilhelms Ⅱ. seine Entlassung und lebte seitdem auf seinem Gute Großrietz bei Beeskow, wo er
starb.