Witwer
(Witmann, Viduus), ein seiner Ehefrau durch den Tod beraubter Mann. Er hat nach gemeinem Recht nicht, wie die Witwe (s. d.), eine Trauerzeit zu halten, muß sich aber, wenn er zur zweiten Ehe schreitet, mit seinen Kindern aus der vorigen Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abfinden (s. Güterrecht der Ehegatten).