Witwe
(lat. vidua) heißt die Ehefrau nach dem Tode des Ehemanns, solange sie nicht wieder geheiratet hat.
Ihr verbleibt der Name und Stand des verstorbenen Ehemanns.
Wegen der nach dem Tode des Ehemanns geborenen Kinder s. Nachgeborene.
Wegen des
Erbrechts der Witwe
s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil.
Wegen des der Witwe
unter Umständen gebührenden
Wittums oder
Leibgedinges s. diese
Artikel sowie Gegenvermächtnis.
Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und Trauerjahr.