Winkeladvokat
,
s. Rechtskonsulent.
Winkeladvokat
3 Wörter, 35 Zeichen
Winkeladvokat,
s. Rechtskonsulent.
früher s. v. w. Rechtsanwalt; jetzt im Gegensatz zu diesem derjenige, welcher, ohne zur advokatorischen Praxis zugelassen zu sein, gewerbsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt und Geschäfte bei den Behörden wahrnimmt. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 35) hat für Rechtskonsulenten (im Volksmund auch »Winkeladvokaten« genannt) die Bestimmung getroffen, daß ihnen die Befugnis zur Ausübung ihres Gewerbes entzogen werden kann, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf dessen Gewerbebetrieb darthun. Der Rechtskonsulent kann namentlich in Prozessen vor dem Amtsgericht als Prozeßbevollmächtigter auftreten, während im Anwaltsprozeß ein Rechtsanwalt die Partei vertreten muß.