Wiener
Kongreß, eine von den am Kriege gegen Napoleon Ⅰ. beteiligt gewesenen Mächten zur Ordnung der europ. Verhältnisse einberufene Versammlung, die vom Sept. 1814 bis zum Juni 1815 in Wien [* 3] tagte und in erster Linie über die künftige territoriale Gestaltung Europas Entscheidung treffen sollte. Im Drange des Krieges waren zwischen den Verbündeten nur einzelne und allgemein gehaltene Vereinbarungen getroffen worden, so in den Verträgen von Kalisch, [* 4] Reichenbach [* 5] und Teplitz (28. Febr., 14. und 27. Juni, einige Rheinbundsstaaten hatten mit Unterstützung Metternichs durch Sonderverträge ihren Länderbestand sich gesichert (Bayern [* 6] durch den Vertrag von Ried 8. Okt., Württemberg [* 7] durch den von Fulda [* 8] andererseits waren Frankreichs künftige Grenzen [* 9] schon in dem Pariser Frieden vom festgestellt worden.
Noch aber blieben der unerledigten Fragen eine große Zahl. Während des Sept. 1814 trafen in Wien die Bevollmächtigten aller europ. Staaten ein. Außer den Monarchen von Österreich, [* 10] Rußland, Preußen, [* 11] Dänemark, [* 12] Bayern, Württemberg, Baden [* 13] und vielen andern fürstl. Personen wohnten dem Kongreß die ersten Staatsmänner der Zeit bei. Eine Menge glänzender Feste zog den Kongreß von seinen eigentlichen Aufgaben ab; erst die Rückkehr Napoleons nach Paris [* 14] beschleunigte den Abschluß der Verhandlungen.
Schon die Geschäftsordnung und die Form der Beratungen boten erhebliche Schwierigkeiten. Die Bevollmächtigten von Österreich, Preußen, Rußland, England kamen überein, zwei Ausschüsse niederzusetzen, den einen für die deutschen, den andern für die europ. Angelegenheiten. Während der erstere von Österreich und den vier deutschen Königreichen Preußen, Hannover, [* 15] Bayern und Württemberg gebildet wurde, gehörten dem letztern die Vertreter der fünf europ. Großmächte sowie der Vertreter Spaniens an; aber von der Behandlung der wichtigsten Frage, von der Verteilung der zurückgewonnenen Gebiete, sollten Spanien [* 16] und Frankreich ausgeschlossen bleiben; doch verstand es Talleyrand, der Bevollmächtigte Ludwigs ⅩⅧ., auch hierin sich einzudrängen. Die kleinern Mächte sahen sich bald ganz in den Hintergrund gedrängt.
Die wichtigste Angelegenheit bei der Restauration der alten Mächte bildete die territoriale Entschädigung von Rußland und Preußen; England hatte sich die von ihm begehrten Erwerbungen schon gesichert; auch Österreich hatte bereits in Deutschland [* 17] und Italien [* 18] die verlorenen Provinzen zurückgewonnen und auch die Gebiete schon besetzt, die ihm als Ersatz für abgetretene Landschaften dienen sollten. Kaiser Alexander wünschte das Herzogtum Warschau [* 19] mit den alten russ.-poln. Provinzen zu einem nationalen Königreich Polen zu vereinigen, das mit Rußland nur durch Personalunion verbunden werden sollte. Da sich des Kaisers Forderungen hauptsächlich auf das bis 1806 zu Preußen gehörende Polen, auf das Weichselland, erstreckten, so war von der russ. Entschädigung auch die preußische abhängig, und von letzterer wiederum hing die Verteilung bei den deutschen Kleinstaaten ab. Als Haupterwerb für Preußen war das Königreich Sachsen [* 20] in Aussicht genommen.
Bereits hatte Preußen förmlich die Verwaltung von Sachsen übernommen. Allein die sächs. Pläne Preußens [* 21] und die polnischen Rußlands stießen bei den andern Mächten auf einen heftigen Widerstand. Hardenberg und Humboldt hatten anfänglich den Versuch gemacht, mit Österreich und England zu einer Verständigung über Sachsen zu gelangen. Nachdem jedoch infolge des persönlichen Eingreifens König Friedrich Wilhelms im Nov. 1814 Preußen vollständig auf die Seite Rußlands getreten war, ging auch Castlereagh in das österr.-franz. Lager [* 22] über, und auch die ehemaligen Rheinbundstaaten, insbesondere Bayern, Württemberg und Hessen, [* 23] schlossen sich dieser Partei an. Die poln. Frage trat mehr und mehr zurück, da sich Zar Alexander zu einigen Konzessionen geneigt zeigte, indem er zugab, daß Thorn [* 24] und Krakau [* 25] neutrale Freie Städte werden sollten.
Dagegen wurde der Streit um Sachsen immer erbitterter; es brach auch eine publizistische Fehde aus, und schließlich drohte sogar ein offener Krieg zwischen Preußen und Rußland einerseits und den Anhängern Metternichs und Talleyrands andererseits auszubrechen. Österreich, Frankreich, England schlossen eine Tripelallianz, der die kleinern Staaten beitraten, aber endlich kam es nach gegenseitigen Zugeständnissen doch zu einer Einigung. Sachsen ward geteilt, die südl. Hälfte dem Albertiner Friedrich August zurückgegeben, die nördl. Hälfte mit Preußen vereinigt. Eine weitere Forderung, die Erwerbung von Leipzig, [* 26] konnte Preußen nicht durchsetzen, erhielt aber dafür von Zar Alexander (Febr. 1815) die Festung [* 27] Thorn zurück. Die Unterzeichnung der Verträge mit Polen und wachsen verzögerte sich bis in den Mai 1815. Vorher schon, 8. April, hatten die drei Ostmächte einen besondern Vertrag abgeschlossen, durch den Krakau zu einem neutralen, unter dem Schutz der drei Mächte stehenden Freistaat erklärt wurde.
Da Preußen auf die Hälfte von Sachsen Verzicht geleistet hatte, so sollten ihm weitere Entschädigungen im Westen zu teil werden. Mit den alten Besitzungen Cleve, [* 28] Mark, Ravensberg, Minden, [* 29] Geldern und dem schon 1803 erworbenen Münster [* 30] und Paderborn [* 31] wurden weitere ehemals geistliche und auch weltliche Gebiete in Westfalen [* 32] und am Rhein vereinigt, aus denen nun drei neue preuß. Provinzen gebildet wurden: Westfalen, Cleve-Berg und Niederrhein (1824 letztere vereinigt zur Rheinprovinz). [* 33]
Dagegen trat Preußen einen Teil von Geldern und Cleve, das Land an der Maas, an die holländ. Oranier, Ansbach-Bayreuth an Bayern, Hildesheim, [* 34] Goslar, [* 35] die untere Grafschaft Lingen sowie Ostfriesland an Hannover ab. Ein persönliches Verdienst Hardenbergs war die Erwerbung von Schwedisch-Vorpommern und Rügen. Dänemark, das statt Norwegens diese Lande von Schweden [* 36] erhalten hatte, gab sie für 2 Mill. Thlr. und für Lauenburg [* 37] an Preußen, dem es gelang, die reichen vorpommerschen Lande zu gewinnen und so endlich den letzten Rest skandinav. Herrschaft an der deutschen Ostseeküste zu beseitigen.
Die meisten deutschen Mittel- und Kleinstaaten blieben in dem Umfange bestehen, den sie während der Napoleonischen Zeit erlangt hatten. Von den bei der Gründung des Rheinbundes mediatisierten Staaten wurden nur Hannover, Hessen-Cassel, Oldenburg [* 38] und Braunschweig [* 39] wiederhergestellt. Westfalen, Berg, Würzburg [* 40] und Frankfurt [* 41] sowie die Gebiete einiger kleinerer Rheinbundsfürsten wurden aufgeteilt. Hannover wurde durch die Gunst der Engländer erheblich vergrößert; für Lauenburg erhielt es Ostfriesland und außerdem die untere Grafschaft Lingen, Hildesheim und Goslar. Bayern hatte für Tirol, [* 42] Salzburg [* 43] und das Innviertel, die an ¶
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Österreich kamen, die linksrhein. Pfalz, Würzburg und einen Teil des Großherzogtums Frankfurt, die Lande um Aschaffenburg, [* 45] erhalten; von Preußen hatte es, gegen Jülich-Berg und einen Teil der Pfalz, Ansbach [* 46] und Bayreuth [* 47] erworben. Mainz [* 48] wurde dem Großherzog von Darmstadt [* 49] zugesprochen und als Bundesfestung mit einer österr. und einer preuß. Garnison belegt. Hessen-Darmstadt erhielt statt des Herzogtums Westfalen die Provinz Rheinhessen; Cassel gewann den größten Teil von Fulda; Nassau wurde durch Tauschverträge mit Preußen abgerundet.
Die Herzöge von Mecklenburg,
[* 50] Oldenburg und Weimar
[* 51] bekamen den Titel von Großherzögen. Weimar erhielt eine kleine territoriale
Erweiterung; einige winzige Gebiete an der Nahe und Saar wurden an Oldenburg, das Birkenfeld, an Coburg,
[* 52] das Lichtenberg empfing, und an Mecklenburg-Strelitz gegeben; Frankfurt a. M., Hamburg,
[* 53] Bremen,
[* 54] Lübeck
[* 55] wurden zu Freien Städten
erklärt. In Frankfurt a. M. errichtete man eine Territorialkommission, die bis 1819 zu thun hatte, bis
alle streitigen Gebietsfragen zwischen den deutschen Staaten endgültig entschieden waren. Deutschland in seiner
Gesamtheit erlitt trotz aller Siege durch den Wiener Kongreß
Einbußen an das Ausland. Wie Saarbrücken,
[* 56] Landau
[* 57] und große Gebiete im
Elsaß schon im Pariser Frieden an Frankreich überlassen waren, so kamen jetzt Luxemburg
[* 58] und ein Teil von Geldern an Holland,
Lauenburg an Dänemark, ein Teil des Bistums Basel
[* 59] an die Schweiz.
[* 60]
Um so reichlicher war der Gewinn, den Österreich davontrug. Es erhielt seine Herrschaft über Italien wieder und gewann in Süddeutschland eine feste Position durch die von Bayern abgetretenen Lande Tirol, Vorarlberg, Innviertel, Hausruckviertel und Salzburg. Die schwer haltbaren Außenposten, Belgien sowie der Breisgau und die andern frühern Besitzungen am Schwarzwald und an der obern Donau, wurden abgetreten. Neben den illyr. Provinzen wurden im Süden Venedig, [* 61] Mantua, [* 62] das Veltlin und die ganze Lombardei erworben; die Übermacht der Österreicher in Italien ward befestigt, indem die italienischen Fürstenthrone mit österr.
Nebenlinien besetzt wurden: Toscana erhielt der Erzherzog Ferdinand, Modena mit seinen Dependenzen der Erzherzog Franz, Parma [* 63] die Erzherzogin Marie Luise, Gemahlin Kaiser Napoleons. Vergebens hatte der span. Gesandte gegen Österreich die Ansprüche des Infanten Karl Ⅱ. auf das Königreich Etrurien und auf sein Erbland Parma geltend gemacht; der Infant rettete für sich nur das Herzogtum Lucca [* 64] und eine jährliche Rente von 500000 Frs. Darüber erbittert, verweigerte Spanien seinen Beitritt zur Schlußakte des Kongresses.
Erst später wurde die Erbfolge des Herzogs von Reichstadt, des Sohnes der Marie Luise, umgestoßen, und 1817 in einem Vertrag
zwischen Österreich, Spanien und Frankreich festgesetzt, daß der Infant nach dem Tode der Marie Luise in Parma nachfolgen sollte.
König Murat von Neapel
[* 65] wurde, als er nach Napoleons Rückkehr aus Elba die Waffen
[* 66] erhob, von den Österreichern aus seinem
Königreich verjagt, und durch die Bemühung Talleyrands ward der sog. legitime König, der Bourbone Ferdinand Ⅰ., wieder
in den Besitz beider Sicilien gesetzt. Der Gesandte Pius’ Ⅶ., Kardinal Consalvi, suchte alle Provinzen,
Güter und Rechte zurückzugewinnen, die der Heilige Stuhl vor der Französischen Revolution sein eigen genannt hatte. Zwar wurde
der Kirchenstaat wiederhergestellt, doch
mit ihren weitern Forderungen fand die Kurie kein Gehör.
[* 67] Der Papst verweigerte infolgedessen,
gleich Spanien, seine Zustimmung zu der Schlußakte des Wiener Kongreß
Um zwischen Frankreich auf der einen, Deutschland und Österreich auf der andern Seite Staaten zu schaffen, die als Schutzmauern zwischen den zwei feindlichen Nachbarn dienen konnten, wurde am Niederrhein das neue Königreich der Niederlande [* 68] errichtet, im Süden das Königreich Sardinien [* 69] vergrößert und die Schweizer Eidgenossenschaft wiederhergestellt. England aber behielt die reichen holländ. Kolonien, das Kapland und die Insel Ceylon [* 70] für sich, auf die es wie auf Malta, Helgoland [* 71] und einen Teil der franz. Kolonien schon früher Beschlag gelegt hatte. Das Königreich Sardinien wurde durch die Republik Genua [* 72] erweitert und für alle Provinzen des Staates die männliche Erbfolge zu Gunsten der Nebenlinie Savoyen-Carignan gesichert. Die Stadt Mülhausen [* 73] wurde an Frankreich abgetreten, das Fürstentum Neuchâtel trat als Kanton [* 74] der Eidgenossenschaft bei.
Am Abend des traf plötzlich die Nachricht in Wien ein, daß Napoleon Elba verlassen habe. Trotz der allgemeinen Bestürzung faßte man den Beschluß, die Verhandlungen fortzusetzen; Talleyrand bot alles auf, um im Interesse der Bourbonen die verbündeten Mächte zu einer abermaligen Schilderhebung gegen Napoleon zu vermögen. Wiewohl dieser versuchte, die Allianz zu sprengen, indem er an Kaiser Alexander den Geheimen Traktat vom mitteilen ließ, schlossen doch Rußland, Preußen und England 25. März ein neues Bündnis, das den Vertrag von Chaumont (s. d.) erneuerte und dem die Bourbonen und alle übrigen Mächte beitraten. Nur Schweden hielt sich zurück, und Spanien erklärte, den Krieg gegen Napoleon auf eigene Hand [* 75] führen zu wollen, weil ihm der Kongreß den Rang einer Großmacht verweigert hatte.
Im Drange der Not kamen jetzt nicht nur die allgemeinen europ., sondern auch die deutschen Angelegenheiten zu einem verhältnismäßig schnellen Abschluß. Auch die schwierige und heiß umstrittene deutsche Verfassungsfrage rückte jetzt endlich vorwärts. Bereits seit Okt. 1814 verhandelte über sie der deutsche Fünfer-Ausschuß, bestehend aus den Vertretern von Österreich, Preußen, Bayern, Württemberg und Hannover. Insbesondere der Freiherr vom Stein war für eine nationale Einigung und einen neuen festen Zusammenschluß Deutschlands [* 76] thätig; er befürwortete eine Erneuerung des habsburg.
Kaisertums. Dock [* 77] der österr. Regent verweigerte die Annahme der deutschen Kaiserkrone, auch Preußen und die Mittelstaaten erklärten sich dagegen. Am 16. Okt. legten Österreich, Preußen und Hannover dem Fünfer-Ausschuß die sog. 12 Artikel, den Entwurf einer Bundesakte vor. Allein Bayern und Württemberg nahmen die hier gemachten Vorschläge sehr ungünstig auf und wollten in keine Beschränkung ihrer Souveränitätsrechte willigen. Der Streit wurde so ernst, daß auf Steins Veranlassung Kaiser Alexander sein Dazwischentreten zu Gunsten Österreichs, Preußens und Hannovers anbot. Die Verhandlungen gerieten monatelang gänzlich ins Stocken. Ein im Febr. 1815 von Preußen überreichter neuer Entwurf gelangte nicht einmal zur Beratung. Günstigere Aufnahme fand ein österr. Gegenentwurf vom Mai 1815, der die Grundlage bildete für die weitern Verhandlungen, ¶
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die endlich zu der Bundesakte vom führten. Die Verfassung, die nach langem Streit und Hader zuletzt in überstürzter Hast festgestellt oder vielmehr nur in Umrissen skizziert wurde, war die kläglichste, die Deutschland je besessen. Sogar die preuß. Forderung, daß alle deutschen Staaten verpflichtet sein sollten, dem Bunde beizutreten, ward abgelehnt. Die wichtigste Bestimmung, daß in allen Bundesstaaten Ständeversammlungen eingerichtet werden sollten, hat später zu heftigen Zerwürfnissen geführt.
Baden hielt sich bis zum Hochsommer, Württemberg bis zum Herbst 1815 von dem Beitritt zum Bunde zurück; erst als der Sturz Napoleons zum zweitenmal entschieden war, traten sie bei. Die Bundesakte wußte nichts von einem deutschen Volke, sie kannte nur Preußen, Bayern, Oldenburger, Waldecker u. s. w., Unterthanen von 39 Fürsten, die zu einem völkerrechtlichen Verein zusammentraten, dem auch die Könige von Dänemark und Holland angehörten. Die Grundgesetze des Bundes sollten erst späterhin fest bestimmt werden; doch ist dies niemals geschehen. Jeder kleine Fürst erhielt das Recht, durch seinen Einspruch eine Weiterentwicklung des Bundes zu verhindern. Das Bundesgericht, dessen Einsetzung Preußen beantragt hatte, war von Bayern zu Fall gebracht worden. Alle nationalen Hoffnungen der Patrioten waren zu Schanden geworden. Das ganze Elend des alten Regensburger Reichstags lebte wieder auf in der neuen Gesandtenkonferenz, dem «Bundestag». (S. Deutscher Bund.)
Eine große Bedeutung hat der Wiener Kongreß
für die Entwicklung des internationalen Völkerrechts. Auf ihm bildete sich das System
der fünf europ. Großmächte aus. Auch Fragen des Handels und Verkehrs, Fragen der Humanität und zahlreiche andere kamen
zur Verhandlung; so wurde unter anderm eine internationale Flußschiffahrtspolitik durch Verträge der
beteiligten Uferstaaten geschaffen, der Sklavenhandel, wenigstens im Princip, für aufgehoben erklärt und die äußern Formen
des diplomat. Verkehrs, die früher soviel Anlaß zu Differenzen gegeben, endgültig festgestellt.
Da eine allgemeine Plenarversammlung nicht in der Absicht der Großmächte lag, so bereitete der Ausschuß die sog. Wiener Schlußakte vom vor, die die Ergebnisse des Kongresses zusammenfaßte und von den fünf Großmächten sowie von Portugal und Schweden unterzeichnet wurde. Der zweite Pariser Friede änderte die Schlußakte insofern ab, als Frankreich mehrere Abtretungen zu machen hatte: Saarlouis und Saarbrücken an Preußen, Landau an Bayern, einige Festungen an die Niederlande, einen Teil von Savoyen an Sardinien. Durch besondere Verträge wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz sanktioniert und die Ionischen Inseln unter das Protektorat Großbritanniens gestellt. Damit kam endlich die Neugestaltung Europas, die durch die sog. Heilige Allianz (s. d.) besiegelt wurde, zum Abschluß.
Vgl. Klüber, Akten des Wiener Kongreß
(6 Bde., Erlangen
[* 79] 1815‒35);
ders., Übersicht der diplomat.
Verhandlungen
des Wiener Kongreß
(ebd. 1816);
Flassan, Histoire du congrès de Vienne (3 Bde., Par. 1829; deutsch von Hermann, 2 Bde., Lpz. 1830);
Häusser, Deutsche [* 80] Geschichte, Bd. 4 (4. Aufl., Berl. 1869);
H. von Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrh., Bd. 1 (6. Aufl., Lpz. 1897);
A. Schmidt, Geschichte der deutschen Verfassungsfrage während der Befreiungskriege und des Wiener Kongreß
1812‒15
(hg. von A. Stern, ebd. 1890);
Tagebuch des Freiherrn vom Stein während des Wiener Kongreß
, mitgeteilt und erläutert von M. Lehmann (in der
«Histor. Zeitschrift», Nr. 862, ⅬⅩ).