Wiedergeburt
verhält sich nach reformatorischer Lehre [* 2] zur Rechtfertigung (s. d.) wie die ethische zur religiösen Kehrseite desselben Verhältnisses.
Dort subjektive Gewißheit der Gotteskindschaft, hier deren in Verlegung des Schwerpunktes aus der sinnlich-selbstsüchtig bedingten Sphäre des Seelenlebens in den religiös beurteilten Gewissenstrieb, in »neuem Gehorsam und in wahrhaft guten Werken« sich bethätigende Verwirklichung.
Eine ganz andre, unbestimmtere
Stellung
nimmt die Wiedergeburt
in der rechtgläubigen
Dogmatik ein, wo z. B. insonderheit die
Taufe als das Wiedergeburt
bedeutende
und bewirkende
Sakrament erscheint.