Whitelocke
(spr. ŭeitlock), Sir Bulstrode, engl. Staatsmann, geb. zu London, [* 2] betrat daselbst die Advokatenlaufbahn, war 1626-28 und wiederum seit 1640 Mitglied des Parlaments, gehörte der Kommission an, welche den Grafen von Strafford auf das Schafott brachte, bekannte sich aber im übrigen zu gemäßigten Grundsätzen. Nach dem Ausbruch des Kriegs gegen den König nahm er Dienste [* 3] in den Parlamentstruppen und wurde Gouverneur von Schloß Windsor. 1644 und 1645 gehörte er zu den Kommissaren, die mit dem König über den Frieden verhandelten; später wählte ihn das Parlament zu einem der vier Kommissare, die das Amt des Lord-Kanzlers verwalteten.
Den
Eintritt in den
Gerichtshof, welcher den König verurteilen sollte, lehnte Whitelocke
ab, schloß sich aber nach
Karls I.
Hinrichtung
ganz an
Cromwell an, der ihn zum Bewahrer des großen
Siegels ernannte, 1653 als
Gesandten nach
Schweden
[* 4] schickte und 1657 in das
Oberhaus berief. Er gehörte auch zu den
Politikern, welche sich 1657 für die
Annahme der Königswürde
durch den
Protektor erklärten, trat aber nach dessen
Tod und dem
Sturz seines
Sohns 1659 in den republikanischen
Staatsrat ein. Nach der
Restauration wurde er 1660 von
Karl II. gegen bedeutende Geldzahlungen begnadigt, zog sich auf seine
Güter zurück und starb hier
Sein Hauptwerk sind die freilich nicht immer zuverlässigen
»Memorials of the
English
affairs from the reign of
Charles I. to the restoration« (Lond. 1682; neue Aug. 1853, 4 Bde.).
Vgl. R. H. Whitelocke
, Memoirs of B. Whitelocke (Lond. 1860).