Wettturnen.
Während die griechische Gymnastik (s. d.) durchaus agonistischen Charakter trug, d. h. alle ihre Übungen auf einen Wettstreit um die beste Leistung hinzielten, hat die neuere Gymnastik die Leibesübung von vornherein mehr um der allseitigen Ausbildung des einzelnen willen gepflegt, und ganze Übungsgebiete derselben sind so für den Wettkampf ungeeignet. Doch führen zu einem solchen naturgemäß auch viele Übungen der Turnkunst, und daher sind diese besonders in den Rahmen öffentlicher Turnfeste aufgenommen worden.
Während sich dies anfänglich auf einzelne und zwar meßbare Übungen., wie des Laufens, Springens, Werfens (Steinstoßens) und des Ringens, beschränkte, suchte man später eine möglichst vielseitige Leistungskraft zu ermitteln und zu erzielen durch Verbindung verschiedener übungen zu einem Wettkampf. Dies geschieht entweder nach Art des griechischen Pentathlon (s. d.) durch fortschreiten des Ausscheiden der das Mindeste leistenden Kämpfer bei den aufeinander folgenden Übungen oder durch in Zahlen (Punkten) erfolgende Beurteilung der Einzelleistungen durch Kampfrichter mit darauf folgender Berechnung des Gesamtergebnisses.
Letzteres
Verfahren hat, insbesondere zur Vereinigung von Leistungen in dem Kunstturnen an den Geräten
und in den volkstümlichen Übungen, nach dem Vorbild der
Schweizer Wettturnen
die deutsche Turnfestordnung gewählt, die 1879 beschlossen
und nach den
Erfahrungen der Turnfeste von
Frankfurt
[* 2] und
Dresden
[* 3] wiederholt revidiert worden ist. Sie ist abgedruckt im »Handbuch
der deutschen Turnerschaft« (3. Ausg.,
Hof
[* 4] 1888). In der
Schweiz
[* 5] hat man seit 1860 auch ein Wettturnen
ganzer Abteilungen
im sogen. Sektionswettturnen.
Dem entspricht einigermaßen, daß sich die auf den deutschen
Festen auftretenden Musterriegen der Beurteilung von Kampfrichtern zu unterziehen haben. Die
Preise für das Wettturnen
auf deutschen
Turnfesten dürfen nur in Ehrenurkunden und außerdem in
Kränzen für die besten
Sieger bestehen.