Wertversicherung
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Wertversicherung,
soll dem Versicherten Ersatz bieten für den Verlust oder Schaden, welchen der versicherte Gegenstand auf dem Transport erleidet. Man unterscheidet See-, Fluß- (Strom-) und Landtransportversicherung. Die Seetransportversicherung ist die wichtigste der drei und zugleich diejenige Versicherungsart, welche zuerst rationeller ausgebildet und (in Italien [* 3] bereits im 14. Jahrh.) gesetzlich geregelt worden ist. Auch die neuere Gesetzgebung, so das deutsche Handelsgesetzbuch (Artikel 782-905), wandte ihr eine eingehende Aufmerksamkeit zu. Die Seeversicherung hat vorzüglich deswegen mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, weil bei vorkommenden Unfällen ein Nachweis der Verschuldung schwer oder überhaupt nicht zu erbringen ist und die Gefahr, nach welcher die Prämie sich zu richten hat, nicht allein von Naturereignissen und von der Route, sondern auch von der Ladung (Art, Menge), Bemannung (Zahl, Brauchbarkeit), von der Seetüchtigkeit der Schiffe [* 4] etc. abhängig ist.
Über die letztern werden unter andern vom Germanischen Lloyd in Hamburg, [* 5] vom Büreau Veritas in Paris [* 6] eigne Register (Lloydregister) geführt. Die meisten Gesellschaften, welche die Seetransportversicherung betreiben, befassen sich ausschließlich mit diesem Versicherungszweig und haben naturgemäß ihren Sitz in den großen Seeplätzen; in Hamburg, wo allein 14 Gesellschaften mit einer Anzahl Einzelversicherer und auswärtiger Anstalten einen Versicherungsbestand von etwa 2000 Mill. Mk. haben, Bremen, [* 7] Stettin, [* 8] Danzig [* 9] etc. befindet sich eine große Anzahl derartiger Institute. Es gibt indes auch Transportversicherungsanstalten, welche neben der Seeversicherung noch andre Zweige der Transportversicherung, und ebenso allgemeine Transportversicherungsgesellschaften, welche auch andre Zweige der Versicherung, namentlich die Feuerversicherung, betreiben.
Allgemeine deutsche Transportgesellschaften gibt es in Deutschland [* 10] über 30; von ihnen sind der Rheinisch-Westfälische Lloyd, die Vaterländische, die Transatlantische, die Dresdener Allgemeine, die Düsseldorfer Allgemeine, die Berliner [* 11] Deutsche, [* 12] der Deutsche Lloyd, die Niederrheinische und die Aachen-Leipziger die bedeutendsten. An der Ostseeküste haben sich viele Vereine (Kompakten) zu gegenseitiger Versicherung der Schiffe auf Küstenfahrten gebildet (vgl. Seeversicherung).
Der Seeversicherung wird gewöhnlich die Versicherung von Transportmitteln, Güter- und Wertsendungen auf dem Transport zu Land (auf der Achse, Eisenbahn) und auf Flüssen als im engern Sinn gegenübergestellt. Eine hohe Bedeutung hat heute die Eisenbahnversicherung gewonnen. Eine besondere Art derselben ist die Lieferfristversicherung, d. h. die Versicherung rechtzeitiger Ankunft aufgegebener Güter am Ablieferungsort (vgl. Lieferungszeit). Der Umstand, daß die Post für Verlust deklarierter Wertsendungen nicht immer genügenden Ersatz leistet, gab Veranlassung zur Entstehung der Valoren- (Wert-) Versicherung, d. h. der Versicherung von Geld- und sonstigen Wertsendungen gegen die Gefahren des Transports.
Dieselbe ist nur zulässig bis zur Höhe des Wertes der Sendung. Sie erfolgt oft auf Grund einer ausgestellten Generalpolice, indem jeweilig der Versicherungsgesellschaft über aufgegebene Sendungen Mitteilung gemacht wird. Auch die deutschen Postanstalten erheben für solche deklarierte Sendungen Portozuschläge, welche sie als Versicherungsgebühren bezeichnen; doch ist dieser Ausdruck nur insoweit zutreffend, als die Post etwa über ihre allgemeine Haftpflicht als einer Transportanstalt hinausgehende Haftverbindlichkeiten gegen eine dann ungenau »Gebühr« genannte Prämie erhebt.