Wertpapiere
sind im allgemeinen alle Urkunden, insbesondere solche, welche als Träger von Forderungsrechten wertvoll sind. Dahin gehört der einfache Schuldschein. Im engern Sinn bezeichnet man als Wertpapiere jedoch nur solche Beweisurkunden, welche einen Gegenstand des Verkehrs bilden. Solche Wertpapiere sind teils Inhaberpapiere, welche formlos übertragen werden können (Banknoten, Papiergeld, Obligationen au porteur), teils Namenpapiere, d. h. auf den Namen des Gläubigers ausgestellte Schuldscheine, welche nur auf dem Weg förmlicher Zession oder durch Umschreibung in einem Schuldbuch übertragen werden können, teils Orderpapiere, bei denen die
mehr
Übertragung durch einfache Umschreibung auf dem Papier selbst (Indossament) erfolgt (Wechsel). Man unterscheidet kurzfristige und langfristige Wertpapiere, je nach der Dauer der Zeit, für welche sie als Kreditwerkzeuge ausgestellt sind. Viele Wertpapiere sind unverzinslich (Banknoten), andre werfen dem Besitzer feste Zinsen (Koupons von Obligationen) oder Zinsen von wechselnder Höhe (Dividendenscheine) ab. Sind die Wertpapiere eine marktfähige Ware, so bildet sich für dieselbe ein von Zeit zu Zeit veränderlicher Marktpreis, welcher schlechthin als Kurs (s. d.) bezeichnet wird. Auch die Papiere, deren Besitz einen Anspruch auf bestimmte Waren oder Leistungen gewährt, wie Lagerscheine, Konnossemente, Postmarken, können zu den Wertpapieren gerechnet werden.