Werkmeister
,
Werkführer, in Fabriken der Aufseher oder Vorsteher, der die einzelnen Arbeiten an die Arbeiter verteilt, sie technisch überwacht und darüber Buch führt;
bei manchen Handwerken der oberste Geselle, der die Arbeiten anordnet: bei der Werkverdingung (s. d.) der Unternehmer.