Wergeld
(vom altdeutschen Worte wer, Mann), im frühen deutschen Mittelalter die
Buße, welche der Familie des Getöteten
vom Verbrecher gezahlt werden mußte, um sich loszukaufen. Wollte die Familie nicht auf den
Loskauf eingehen, oder zahlte
der Verbrecher das Wergeld
nicht, so trat
Fehde und Blutrache ein. Dabei gab es feste
Taxen. Es wird unterschieden,
ob das
Verbrechen von einem
Freien oder Unfreien, ferner an einem
Freien oder Unfreien begangen ist, welchem Volksstamm der
Getötete angehört: Frauen haben eine niedrigere
Taxe als
Männer. Bei Körperverletzungen wird eine
Buße gezahlt, welche
oft in Bruchteilen des Wergeld
und für verschiedene
Glieder
[* 2] verschieden bestimmt ist. Das Wergeld
wird dann auch
bei andern
Verbrechen, z. B. Ebebruch, als
Buße bei Diebstahl u. s. w. gezahlt.