Wergeld
(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio, Weregildus), diejenige Geldsumme, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger denen gezahlt werden mußte, welche eigentlich die Blutrache (s. d.) wegen eines erschlagenen Freien auszuüben hatten, d. h. den Agnaten (s. d.) nach der Nähe des Grades, in deren Ermangelung andern Verwandten, selbst
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Frauen. Der Betrag dieses Wergeldes richtete sich nach den Standesverhältnissen des Getöteten.
Daneben war wegen des Friedensbruchs noch ein Strafgeld (Wette) an den König zu zahlen.