Wendungen
,
Veränderungen der Frontrichtung durch Drehen des Körpers auf der
Stelle.
In den Vorschriften
der verschiedenen
Armeen kommen Wendungen
vor um einen Achtelkreis (45°), um einen Viertelkreis (90°) und um einen halben
Kreis
[* 2] (180°). Im deutschen
Heere nennt man die genannten Wendungen
Viertelwendungen, halbe Wendungen und ganze (Kehrt-) Wendungen;
die
Bezeichnung in andern
Heeren ist verschieden, in
Österreich
[* 3] z. B. heißen sie halbe, ganze und doppelte
Wendungen.
Bei der Infanterie kann jeder Mann einer
Abteilung die Wendungen
für sich allein ausführen, da der ihm im
Gliede zur
Verfügung
stehende Raum eine quadratische Form hat. Bei der
Kavallerie da gegen nimmt der einzelne Reiter einen
Raum ein, der etwa dreimal so tief wie breit ist; er kann daher Wendungen
im
Gliede ohne
Störung der engen
Aufstellung nicht machen;
jede Wendung kann nur von wenigstens drei Reitern gemeinsam ausgeführt werden und ist eigentlich eine
Schwenkung.
Geschütze
[* 4] und Fahrzeuge können nur bei einer
Aufstellung mit ganzen Zwischenräumen Wendungen
ausführen.