Weibergeme
inschaft,
die in
Tibet,
Malabar und andern
Ländern verbreitete
Sitte, daß ein
Weib einer Anzahl von
Brüdern
oder sonst verbundenen Männern gemeinsam angehört und deren Hausstand führt. Man hat darin den Überrest einer Ursitte
finden wollen, in der vollständige
Freiheit der geschlechtlichen Beziehungen zwischen Männern und
Frauen
des gesamten
Verbandes herrschte (s.
Gemeinschaftsehe); allein die
oben erwähnten
Fälle stellen eher einen
Fall von
Polyandrie
(s. d.) dar, da nicht die
Männer gemeinsam eine
Frau wählen, sondern vielmehr die
Frau mehrere
Männer nimmt, außer wenn es
sich um
Brüder handelt, sich die in
Indien seit alten
Zeiten mit einer
Frau begnügten, wie z. B. die
Pandu-Brüder
im
Mahâbhârata. Auch aus dem
Altertum werden ähnliche
Sitten, z. B. von den Arabern, berichtet, und bei vielen Naturvölkern
ist es noch heute üblich, dem
Gast gegenüber, solange er im
Haus weilt, Weibergeme
inschaft gelten zu lassen, so daß
es sogar für
Beleidigung angesehen wird, wenn der
Gast sich weigert, davon
Gebrauch zu machen.