Wehr
,
in fließende Gewässer eingebauter
Damm aus
Stein,
Stein und
Holz,
[* 2]
Holz oder
Stein und
Eisen
[* 3] zur Aufstauung des
Wassers,
dessen
Geschwindigkeit oberhalb des Wehrs
ermäßigt, dessen
Gefälle unterhalb desselben vermehrt und
hierdurch für
Triebwerke,
Schiffahrt und Bewässerungsanlagen nutzbar gemacht wird. Nach ihrer besondern Bestimmung sind die
Wehre
Überfallwehre, wenn sie überflüssigem, nicht zu einem der genannten
Zwecke erforderlichem
Wasser Abfluß gewähren;
Ablaßwehre
, wenn sie mit beweglichen Vorrichtungen, z. B.
Schützen, versehen sind, die nur dann geöffnet werden, wenn
das
Wasser vorübergehend, z. B. bei
Hochwasser, Reparatur von
Triebwerken u. dgl., abgeleitet werden soll;
Grundwehre
, meist aus Senkfaschinen oder niedrigen Steinwürfen bestehend, wenn sie zur örtlichen
Hebung
[* 4] des Wasserstandes
dienen;
Schleusenwehre
, wenn sie mittels
Schützen das
Wasser hoch aufzubauen gestatten, um ihm dadurch eine größere
Wirkung
auf das
Triebwerk zu verschaffen;
Gabelwehre
, wenn sie das
Wasser nach zwei oder mehr
Richtungen abzuleiten
haben, und Streichwehre
, meist parallel zum
Ufer laufend, wenn sie überflüssiges
Wasser über sich strömen lassen und dadurch
seitlich abführen. Je nachdem die Wehre
aus
Stein oder
Stein und
Holz bestehen, unterscheidet man die massiven oder halbmassiven
Wehre.
Nadelwehre
sind solche, bei welchen die Stauvorrichtung aus einer Anzahl beweglicher hölzerner
Pfosten oder eiserner
Stangen besteht, wodurch der
Stau zugleich reguliert werden kann. Schwimmwehre
bestehen aus quer in die
Stromrichtung gestellten
Schiffen, welche sich an senkrechte, am
Ufer befestigte Winkelschienen anlehnen und meist gleichzeitig
zu Fußstegen dienen. Nach der Art des Abflusses unterscheidet man endlich vollkommene
Überfälle, wenn
das Unterwasser unter, und unvollkommene
Überfälle, wenn dasselbe über der Dammkrone steht.