Wasserlinie
,
die
Grenze zwischen dem eingetauchten und dem über
Wasser befindlichen Teil (dem toten und lebendigen
Werk) eines
Schiffs, soweit sie äußerlich erkennbar ist. Konstruktionswasserlinie
, diejenige, bis zu welcher das
Schiff,
[* 2] nachdem es fertig gebaut und ausgerüstet ist, eintauchen soll. Sie muß so berechnet sein, daß das durch sie bestimmte
Deplacement
(Gewicht der verdrängten Wassermasse) genau gleich dem
Gewicht des
Schiffs mit allen seinen Ausrüstungsgegenständen
ist. Bei
Kauffahrern unterscheidet man außerdem eine beladene und eine leichte Wasserlinie;
auf ersterer schwimmt ein
Schiff bei größtmöglicher, auf letzterer ohne
Ladung.