Titel
Wappen
16.384e

* 2
Wappen.
[* 2] (franz.
Armes, engl.
Arms, ital.
Arme; hierzu Tafel »Wappen
I u. II« mit
Textbeilage), ursprünglich die ganze
Rüstung,
[* 3] an welcher man im
Heer einen Gewaffneten vom andern unterschied,
seit dem Ende des 12. Jahrh. die Bezeichnung für
Schild- und Helmzeichen, also für Waffenauszeichnungen, die im
Feld von
den
Heerführern wie von den einzelnen
Rittern zur Unterscheidung voneinander und zur Erkennung getragen wurden. Anfangs diente
neben dem
Schild
[* 4] auch die
Fahne als
Träger
[* 5] des
Abzeichens, weshalb die
Fahne selbst »Zeichen« genannt wird.
Der
Schild als
Träger des Wappens
tritt im letzten
Viertel des 12. Jahrh. in den
Vordergrund. Nur die
Herren mit ritterlichem
Gefolge hatten ursprünglich ein eignes Wappen
(in den Liedern jener Zeit »Sonderwappen«
genannt), während die
Ritter des letzten
Heerschildes einen uniformen, mit dem Wappen
ihres
Herrn gekennzeichneten
Schild führten und darum Einschildritter genannt wurden. Erst gegen das Ende des 13. Jahrh.
kam es auf, daß sich diese Leute eigne Wappen
erwählten. Die mit der Zeit erblich gewordenen Wappen
nennt
man Geschlechtswappen
, die auf Besitztümer ritterbürtiger
Familien übertragenen Wappen
Herrschaftswappen
,
woraus sich später die Landeswappen entwickelten. Etwa eine
Generation nach der Einbürgerung der
Topfhelme
(ca. 1230) trat
ein selbständiges und erbliches Helmzeichen zu dem Wappen. Um 1260 wurde es
Sitte, die beiden
Embleme zu einem Gesamtbild zu vereinigen,
indem man dem gelehnten
Schilde den
Helm aufstülpte.
Aber erst gegen den Schluß des 14. Jahrh. galten, wie noch heute, Schild und Helm (s. d.) als notwendige Bestandteile des Wappen. In der Folgezeit wurden die Wappen durch Hinzufügung der Thronzelte, Wappenmäntel (s. Prachtstücke), Rangkronen (s. Krone), Wappensprüche oder Devisen (s. d.) erweitert und bereichert. Die Hinzufügung von Schildhaltern (s. d., wilden Männern, Löwen, [* 6] Leoparden, Hirschen etc.) und Ordenszeichen wurde ebenfalls erst in späterer Zeit (seit dem 16. Jahrh.) gewöhnlich.
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Seite 16.386.Bald nach 1200 wurde es üblich, zwei und mehrere Wappen vereint zu führen. Bei der Vereinigung von zwei Wappen geschah dies dadurch, daß man jedes Wappen halbierte und je die Hälfte des einen Wappens mit der Hälfte des andern im Schild zusammenfügte (sogen. monogrammatische Vereinigung). Auf diese Weise entstanden die seltsamsten [* 1] Figurenverbindungen, z. B. ein Tier halb Löwe, halb Adler, [* 7] desgleichen die zahlreichen halben Adler, die überall, wo sie heute noch vorkommen, auf eine Wappenvereinigung deuten. Waren mehr als ¶
mehr
zwei Wappen zur Schau zu tragen, so half man sich dadurch, daß man das eine auf dem Helm, das andre im Schilde, die übrigen auf der Pferdedecke anbrachte. Eine andre Art der Vereinigung von zwei Wappen ist die Verschränkung im quadrierten Schild (écartelé), so daß jedes Bild zwei Felder, die einander schräg gegenüberliegen, einnimmt. Das älteste der auf solche Art quadrierten Wappen ist das spanische, welches schon im 13. Jahrh. aus Kastilien und Leon ekarteliert ist. Demnächst folgte König Johann von Böhmen, [* 9] der 1323 Böhmen und Luxemburg [* 10] quadriert führte; England quadrierte seinen Schild 1337 mit Frankreich.
Diese Neuerung bürgerte sich ziemlich rasch ein, und in den nächsten Jahrhunderten herrschte bis zum kleinen Adel herab eine förmliche Sucht nach quadrierten Wappen. Daraus entstanden die vielfeldigen Wappen, die gleichsam eine heraldische Übersicht über den wirklichen und vermeintlichen Besitz eines großen Hauses sind. Wappen, mit welchen die Besitzer den Anspruch oder die erbliche Berechtigung auf einen Besitz kennzeichnen wollen, nennt man Anspruchs- oder Erbschaftswappen. Man teilte den Schild in so viele Felder, als Einzelwappen unterzubringen waren; ungerade Zahlen wurden durch Einfügung von Mittelschildern u. dgl. ausgeglichen. Bei solchen komplizierten Wappen wurde von der Verschränkung abgesehen. Zur Unterscheidung abgeteilter Linien oder zur Kennzeichnung jüngerer Geburt und unechter Abkunft dienen die sogen. Beizeichen [* 11] (s. d.).
Das Wesentliche jedes Wappens sind: das Bild und die Farben (Tinkturen, s. Heraldische Farben). Die Bilder sind teils dem Wappenwesen eigentümlich (s. Heroldsfiguren), [* 12] teils gemeine (natürliche und künstliche). Von den Sinnbildern der Religion bis zu Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind alle erdenklichen Dinge im Wappenwesen vertreten (vgl. Gemeine Figuren). Die Vorstellungen, die den Wappen zu Grunde liegen, sind allgemeiner Natur; eigentümlich ist dem Wappenwesen nur die Hieroglyphe, die ihre Eigenart durch die Notwendigkeit erhalten hat, in einem engen Raum eine weithin erkennbare Darstellung zu geben.
Fuchs (Tier)

* 13
Fuchs.Solche Wappen, deren Bilder den Namen des Besitzers angeben, z. B. Fuchs, [* 13] Wolf, oder ihn durch Verbindung von mehreren Gegenständen versinnlichen, wie z. B. ein Stern auf einem Felsen: Sternfels, eine Henne auf einem Berg: Henneberg, nennt man redende oder Namenwappen (s. d.). Gewöhnlich teilt man die Wappen in 1) Familien- oder Geschlechtswappen, 2) Gemeinschaftswappen (von Ländern, Städten, Bistümern, Stiftern, Zünften u. dgl. m.) und 3) Amtswappen, welche mit gewissen Würden in Verbindung stehen, z. B. früher mit den Erbämtern des römischen Reichs.
Nach der Art ihrer Entstehung kann man die Wappen auch in Urwappen, d. h. solche, die zur Zeit, als die Wappen aufkamen, entstanden und von da ab weitergeführt wurden, und in Briefwappen, die durch ein Diplom von Seiten des Staatsoberhaupts (seit dem 14. Jahrh.) verliehen wurden, teilen. Gegenwärtig steht das Recht, Wappen zu verleihen, ebenfalls nur einem souveränen Fürsten zu. In Preußen [* 14] heißt die Behörde, welcher die Ausstellung der Wappen obliegt, das Heroldsamt (s. d.). Die vereinigten Wappen eines Ehepaars nennt man Allianz- oder Heiratswappen.
Das Wappen des Mannes steht gewöhnlich in neuerer Zeit stets rechts, das der Frau links. Auch die Wappen der Erzbischöfe und Bischöfe sind zumeist vereinigte Wappen (aus dem Wappen des Stifts und dem Familienwappen). Beifolgende Tafel I zeigt in einer Reihe von besonders geeigneten Abbildungen, über welche das Textblatt nähere Auskunft gibt, die Entwickelung der Wappenkunst und illustriert zugleich die in den Art. »Helm«, »Schild« und oben gegebenen Ausführungen. Über die Entstehung und Zusammensetzung der jetzt geführten Staatenwappen s. die Erläuterungen zu Tafel II.
Hanc veniam etc. - Han

* 15
Hand.Für die Beschreibung der Wappen gelten gewöhnlich folgende Grundsätze. Der Begriff von rechts und links ist nicht dem Gesichtspunkt des Beschauers, sondern dem des Schildträgers entnommen. Die rechte Seite des Wappens ist demnach die dem Beschauer zur linken Hand [* 15] liegende. Die rechte Seite des Wappens ist die vordere. Die Beschreibung beginnt stets von der obern oder vordern Seite des Wappens, und es wird daher nicht besonders gemeldet, welche Farbe die vordere oder obere Seite einnimmt.
Zur Erläuterung dienen die untenstehenden Figuren, in welchen die Farben durch die entsprechende Schraffierung [* 16] (s. d.) angegeben sind. [* 8] Fig. 1 ist geteilt von Silber und Rot;
[* 8] Fig. 2 gespalten von Gold [* 17] und Blau;
[* 8] Fig. 3 halbgespalten und geteilt von Blau, Silber und Rot;
[* 8] Fig. 4 gespalten und halbgeteilt von Rot, Silber und Blau;
[* 8] Fig. 5 quadriert von Silber und Schwarz;
die Ordnung der Felder bei komplizierten Schilden ergibt sich aus [* 8] Fig. 6;
das erste Feld ist rechts oben, das zweite links oben, das dritte rechts unten, das vierte links unten.
Hat das einen Mittelschild, so wird dieser zuerst beschrieben. Bei schräggeteilten Schilden ist diejenige Stelle die obere, welche von dem obern Rande des Schildes mit begrenzt ist. [* 8] Fig. 7 ist demnach von Gold und Rot schrägrechts, [* 8] Fig. 8 von Gold und Rot schräglinks geteilt.
Geschichtskarten von D

* 18
Deutschland.Von Wappenbüchern besitzen wir in Deutschland [* 18] eine große Menge; auch ist bemerkenswert, daß dergleichen Sammlungen in Deutschland zuerst an das Licht [* 19] getreten sind. Das älteste Wappenbuch ist die sogen. »Züricher Wappenrolle«, welche um 1320 zusammengetragen ist, im Anfang des 18. Jahrh. im Besitz des bekannten Naturforschers Scheuchzer auftauchte und von der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich [* 20] 1860 in Farbendruck veröffentlicht wurde. Das großartige Wappenbuch des Konrad Grünenberg, Ritters und Bürgers zu Konstanz [* 21] (Original im Besitz des königlichen Heroldsamtes zu Berlin; [* 22] eine prächtigere gleichzeitige Kopie auf Pergament in der Hof- und Staatsbibliothek zu München), [* 23] vollendet 1483, ist von dem Grafen v. Stillfried-Alcantara und Ad. M. Hildebrandt (Görl. 1876-84) veröffentlicht worden. Kleinere Wappenbücher wurden von dem Kupferstecher Virgilius Solis (Nürnb. 1555, Kupferstich), von Zachar. Bartsch (»Steiermärkisches Wappenbuch«, Graz [* 24] 1567; die Originalholzstöcke, im Landesarchiv zu Graz vorhanden, sind neuerlich wie-
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Seite 16.387.[* 8] ^[Abb.: Zur Beschreibung der Wappen.] ¶
mehr
derholt abgedruckt worden),
von Martin Schrot (nach dem Verleger auch »Adam Bertzsches Wappenbuch« genannt, Münch. 1576) herausgegeben. Die größte Sammlung veranstaltete (1604 ff.) der Nürnberger Kupferstecher Johann Sibmacher (s. d.). Durchaus verschieden in Anlage und Ausführung ist das neue Sibmachersche Wappenbuch, von O. T. v. Hefner 1854 begründet und nach seinem Tod unter Mitwirkung von zahlreichen Fachmännern weitergeführt. Außerdem sind im Lauf dieses Jahrhunderts eine Menge provinzieller Wappenbücher erschienen.
Vgl. Gritzner, Grundzüge der Wappenkunst (Nürnb. 1889), und die Litteratur bei Art. Heraldik.