Wandergewerbe
,
Gewerbe, welche im Gegensatz zum stehenden Gewerbebetrieb im Umherziehen, d. h. außerhalb des Wohnorts und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung, betrieben werden.
Die deutsche
Gewerbeordnung schreibt
für Ausübung derselben die
Lösung eines Legitimationsscheins oder Wandergewe
rbescheins vor und unterwirft sie besondern
Beschränkungen im
Interesse der Sicherheit,
Gesundheit und
Sittlichkeit. S.
Gewerbegesetzgebung, S. 294.